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Österreich: TKG-Novelle trifft E-Mail-Marketing

Am 1. März 2006 tritt eine Novelle des TKG in Kraft, mit der die Unterscheidung zwischen B2B und B2C aufgehoben wird. Abmahner in den Startlöchern
marketing-BÖRSE | 07.03.2006
Die Novelle des TKG bringt wesentliche Änderungen für e-Mail Marketing

Derzeit dürfen Unternehmer - unter gewissen Voraussetzungen - auch ohne ihre ausdrücklicke Zustimmung per e-Mail umworben werden - doch damit ist es am 1. März 2006 vorbei; Denn an diesem Tag tritt eine Novelle des TKG in Kraft, mit der die Unterscheidung zwischen B2B und B2C aufgehoben wird. Damit dürfen also auch Unternehmer in vielen Fällen nicht mehr ohne deren Zustimmung per e-Mail kontaktiert werden.

Daten müssen mit der RTR-Liste abgeglichen werden

Ab dem 01.03. gewinnt auch die sog. "RTR-Liste" weiter an Bedeutung, da ein Abgleich mit dieser Sperrliste nun ausdrücklich im TKG gefordert wird. In diese Sperrliste können sich alle kostenfrei eintragen, die keine unerwünschten Werbe-Mails bekommen wollen - eine Missachtung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Professionelle E-Mail-Marketing Systeme bieten Sicherheit

Durch die Verschärfung des TKG wird der Einsatz von professioneller Software entscheidend, da sie viele Funktionen für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bieten.

Quelle:
dialog-Mail eMail Marketing Systems
http://website www.dialog-mail.com