"Öffnet das Wettmonopol"
BERLIN, 6. März 2007 (zaw) – Die deutschen Bundesländer müssen ihr
Wettmonopol kontrolliert öffnen. Das fordert der Zentralverband der
deutschen Werbewirtschaft (ZAW) nach einem heute veröffentlichten Urteil
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Private Wettanbieter sollten nun
ihre Dienstleistungen anbieten und bewerben dürfen. Auch sei dieser
Wirtschaftsbereich den Grundsätzen des freien Dienstleistungsverkehrs in
der EU anzupassen.
Das Luxemburger Gericht hatte in einem heute veröffentlichten Urteil
entschieden, dass ein britisches Wettbüro in Italien seine Dienstleistung anbieten darf. Die in Italien praktizierte Abschottung des Glücksspielmarkts wurde für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Künftig müssen Mitgliedstaaten in anderen EU-Ländern geltende Wettlizenzen auf ihrem Territorium anerkennen.
Jetzt können sich die deutschen Länder ehrlich machen, sagte ein Sprecher der Dachorganisation in Berlin. Das Argument, der Staat müsse durch sein Monopol der Spielsucht der Bundesbürger entgegenwirken, überzeuge nicht. Tatsächlich gehe es den Ländern um die Milliarden Spieleinnahmen. Der EuGH habe nun mit seinem Urteil einen Weg aus der moralischen Klemme der Politik gewiesen.
15 der 16 Bundesländer hatten im vergangenen Dezember einen Staatsvertrag abgesprochen, nach dem Lotterie, Sportwetten sowie Spielbanken in Deutschland für weitere vier Jahre vom Monopolverbund der Länder beherrscht würden.
INFORMATIONEN FÜR PRESSE, HÖRFUNK UND FERNSEHEN
ZENTRALVERBAND DER DEUTSCHEN WERBEWIRTSCHAFT ZAW
POSTADRESSE: 10873 BERLIN
TELEFON 030 – 59 00 99-700 • TELEFAX 030 – 59 00 99-722
E-MAIL: ZAW@ZAW.DE
ONLINE-SERVICE: WWW.ZAW.DE
VERANTWORTLICH: VOLKER NICKEL
Mobil 0172 – 251 77 82
Wettmonopol kontrolliert öffnen. Das fordert der Zentralverband der
deutschen Werbewirtschaft (ZAW) nach einem heute veröffentlichten Urteil
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Private Wettanbieter sollten nun
ihre Dienstleistungen anbieten und bewerben dürfen. Auch sei dieser
Wirtschaftsbereich den Grundsätzen des freien Dienstleistungsverkehrs in
der EU anzupassen.
Das Luxemburger Gericht hatte in einem heute veröffentlichten Urteil
entschieden, dass ein britisches Wettbüro in Italien seine Dienstleistung anbieten darf. Die in Italien praktizierte Abschottung des Glücksspielmarkts wurde für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Künftig müssen Mitgliedstaaten in anderen EU-Ländern geltende Wettlizenzen auf ihrem Territorium anerkennen.
Jetzt können sich die deutschen Länder ehrlich machen, sagte ein Sprecher der Dachorganisation in Berlin. Das Argument, der Staat müsse durch sein Monopol der Spielsucht der Bundesbürger entgegenwirken, überzeuge nicht. Tatsächlich gehe es den Ländern um die Milliarden Spieleinnahmen. Der EuGH habe nun mit seinem Urteil einen Weg aus der moralischen Klemme der Politik gewiesen.
15 der 16 Bundesländer hatten im vergangenen Dezember einen Staatsvertrag abgesprochen, nach dem Lotterie, Sportwetten sowie Spielbanken in Deutschland für weitere vier Jahre vom Monopolverbund der Länder beherrscht würden.
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