Neue Beschwerdestelle im Netz eingerichtet
Die Verbraucherzentrale Berlin hat bereits über 500 Internetanbieter, die Verbraucherrechte missachtet hatten, vorwiegend eBay-Verkäufer, auf den rechten Weg gebracht.
Unternehmer, die Verbrauchern im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, haben umfangreiche Informationspflichten, nämlich u. a. über
- ihre Identität und ihren Sitz, es muss eine Hausanschrift angegeben werden
- das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts, die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen dieses Rechts
- geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen (wer keine Bedingungen verwendet, braucht nicht darauf hinzuweisen, dann gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Sachmängelhaftung)
Anbieter, die sich daran nicht halten, handeln unlauter im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die häufigsten Verstöße sind im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung festzustellen. Die Belehrung fehlt oft ganz oder befindet sich an versteckter Stelle.
Beliebt - vor allem bei gewerblichen eBay-Verkäufern - ist es, als Privatverkäufer aufzutreten, um die Informationspflichten zu umgehen und um insbesondere die Gewährleistungsrechte des Käufers auszuschließen.
Dagegen geht die Verbraucherzentrale – notfalls im Wege der Verbandsklage – vor. Die Adresse der neuen Beschwerdestelle ist:
internetrecht@verbraucherzentrale-berlin.de
Unternehmer, die Verbrauchern im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, haben umfangreiche Informationspflichten, nämlich u. a. über
- ihre Identität und ihren Sitz, es muss eine Hausanschrift angegeben werden
- das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts, die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen dieses Rechts
- geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen (wer keine Bedingungen verwendet, braucht nicht darauf hinzuweisen, dann gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Sachmängelhaftung)
Anbieter, die sich daran nicht halten, handeln unlauter im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die häufigsten Verstöße sind im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung festzustellen. Die Belehrung fehlt oft ganz oder befindet sich an versteckter Stelle.
Beliebt - vor allem bei gewerblichen eBay-Verkäufern - ist es, als Privatverkäufer aufzutreten, um die Informationspflichten zu umgehen und um insbesondere die Gewährleistungsrechte des Käufers auszuschließen.
Dagegen geht die Verbraucherzentrale – notfalls im Wege der Verbandsklage – vor. Die Adresse der neuen Beschwerdestelle ist:
internetrecht@verbraucherzentrale-berlin.de