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Monopol auf Software-Download für Gerätesteuerung kein Softwarepatent?

Download von Updates für Gerätesteuerung durch europäisches Patent geschützt.
1&1 Internet AG | 05.10.2006

Das Patentmonopol EP1044400 auf den Internet-Download von
Software-Updates für die Gerätesteuerung wurde im Rahmen der
Informationskampagne nosoftwarepatents-award zum "Softwarepatent des Monats September"
(http://www.nosoftwarepatents-award.com/vote200609/index.en.html)
gewählt. Das Patent des niederländischen Philips-Konzerns
(http://www.philips.com/global/index.html) landete mit knapp über 30
Prozent aller Internet-Votes auf dem ersten Platz, vor vier weiteren
Softwarepatenten. Auf Platz zwei folgt - mit rund 26 Prozent aller
Stimmen - ein Patent von Sagem, das den mobilen Download
geographischer Daten auf Navigationssysteme monopolisiert. Das
Europäische Patentamt (EPA) hat alle fünf Patente im Frühjahr 2006
gewährt - laut Experten im Widerspruch zu geltendem Recht, das
Software von der Patentierung ausschließt. Der
nosoftwarepatents-award und die im Oktober stattfindende Wahl zum
"Softwarepatent des Jahres 2006" wird von 1&1 Internet, GMX, MySQL,
Red Hat, CAS und Jedox unterstützt.

Die Patentansprüche von EP1044400
(http://www.nosoftwarepatents-award.com/vote200609/patent4.de.html)
beschreiben, wie ein zu verschiedenen Anwendungssituationen passender
Gerätetreiber aus dem Internet heruntergeladen und dann zur Steuerung
von Geräten eingesetzt wird. Die Organisatoren des
nosoftwarepatents-award haben die Patentschrift beim Wort genommen
und geben die Ansprüche und damit verbundenen Patentverletzungen in
allgemein verständlicher Sprache wieder. Sie weisen darauf hin, dass
nach dem von Philips patentierten Prinzip auch internetfähige
Standard-Computer mit Updates ausgestattet werden, um verschiedene
PC-Peripheriegeräte (z.B. Drucker) mit aktualisierten Treibern zu
steuern. In einer längeren Stellungnahme
(http://www.nosoftwarepatents-award.com/press/200610a.de.html)
bestreitet Philips, dass es sich bei EP1044400 um ein Softwarepatent
handelt.

Philips sieht kein Softwarepatent

Eine Philips-Sprecherin fasst die Haltung des Unternehmens
zusammen: "Dieses Patent beschreibt eine technische Erfindung, welche
die mit der Programmierung von Universal-Fernbedienungen verbundene,
zeitaufwendige, manuelle Arbeit so vereinfacht, dass es nur ein paar
Sekunden dauert bis zum Erscheinen des persönlichen Profils auf dem
Bildschirm. Verwendet wird die Erfindung in der Produktlinie Philips
Pronto, einer neuen Art innovativer, programmierbarer Touch
Screen-Fernbedienung, die sich durch intuitive Bedienung auszeichnet.
Aus der Patentbeschreibung geht klar hervor, dass sich die Erfindung
auf Universal-Fernbedienungen, Telefongeräte und Haushaltsgeräte
bezieht. Daher ist die von den Autoren der
Nosoftwarepatents-award-Website wieder gegebene Sorge, diese
Erfindung würde sich allgemein auf PCs beziehen, unbegründet."

Patentschrift beschreibt Softwarepatent

Im Widerspruch zur Stellungnahme von Philips steht die vom
Unternehmen selbst eingereichte Patentschrift
(http://v3.espacenet.com/textdoc?&DB=EPODOC&IDX=EP1044400), stellt
Kampagnenmanager Harald Talarczyk fest: "Obwohl darin von
Fernbedienung und anderen Geräten die Rede ist, erstrecken sich die
für die Gültigkeit des Patentes EP1044400 entscheidenden und für
jeden nachlesbaren Patentansprüche allgemein auf die 'Programmierung
einer Steueranordnung' (programming of a control device), die mit
einer graphischen Benutzeroberfläche ausgestattet ist. Im fünften
Anspruch ist sogar konkret von einem 'Softwareprogramm ... zur
Anwendung in einem Computer' die Rede. Es bleibt offen, welche Art
von Gerät der Anwender mit Hilfe der auf der 'Steueranordnung'
installierten Software bedient. Ob auch Standard-PCs betroffen sind
oder 'nur' Gerätefernbedienungen mit Touchscreen, ändert nichts an
der grundsätzlichen Einordnung als Softwarepatent. Die Frage, wieso
Patente dieser Art in kaum überschaubarer Zahl in Europa genehmigt
werden, sollte das EPA beantworten. Auf telefonische Nachfrage lehnte
das EPA eine Stellungnahme ab."

Vergabepraxis des Europäischen Patentamtes in der Kritik

Oliver Lorenz von EMCITA (European Media, Communication and
Information Technology Association) kommentiert: "Das Verwenden eines
Computers und einer Internetverbindung - bekannt zum Zeitpunkt der
Patentanmeldung - um eine Fernbedienung - ebenfalls vorbekannt - mit
Daten zu versorgen, mag als Geschäftsidee durchaus etwas zählen. Aber
was ist die messbare, für Dritte verifizierbar neue Idee, wenn
bekannte Geräte bestimmungsgemäß genutzt werden? Wenn man sich
überlegt, dass man nach Erfindung des Telefons eine Telefonleitung
auch dazu nutzen konnte, um eine Einkaufsliste nach Hause
durchzugeben oder ein Taxi zu bestellen! Und wie entscheidet das Amt,
wenn statt der Fernbedienung über das Internet, ein PC in einem
Firmennetzwerk aktualisiert wird, und dies jemand zum Patent
anmeldet? Das Patent EP1044400 zeigt, was mit dem Europäischen
Patentamt (EPA) im Argen liegt: Seitdem die Bedingung der Technizität
aufgegeben wurde, fehlt dem Amt jegliches Maß, um die Eigenschaft
einer Neuheit als patentierbare Erfindung einzuschätzen; seine
Erteilungspraxis ist damit maßstabslos geworden." (Mehr:
http://www.nosoftwarepatents-award.com/press/200610b.de.html)

Wahl zum "Softwarepatent des Jahres 2006" hat begonnen

Die Informationskampagne nosoftwarepatents-award geht in die
entscheidende Phase: Die sieben, von Februar bis einschließlich
September 2006 gewählten "Monatssieger" sind nominiert für die im
Verlauf des Oktober stattfindende Wahl des "Softwarepatentes des
Jahres 2006"
(http://www.nosoftwarepatents-award.com/vote200610/index.de.html).
Internet-Nutzer können das Softwarepatent wählen, das nach ihrer
Meinung besonders schädlich ist. Unter den nominierten Kandidaten
befinden sich zwei Patente von Philips und je eines von Siemens,
Nutzwerk, Techem, Lucent und NTT.