Mehr Rechtssicherheit für Online-Händler
Frankfurt, 12.03.2008 Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) begrüßt die überarbeitete Muster-Widerrufsbelehrung, die ab 1. April gilt. Die bisherige Fassung hatte nach Abmahnwellen in der jüngsten Vergangenheit zu großer Rechtsunsicherheit bei Versand- und
insbesondere Online-Händlern geführt. Die Verordnung wurde vom Bundesjustizministerium überarbeitet, nachdem die Verwendung des Mustertextes von einigen Gerichten als wettbewerbswidrig bezeichnet worden war. „Die neue Muster-Widerrufsbelehrung kann aber nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer endgültigen rechtlichen Klärung des Problems sein“, sagt bvh-Justitiar Dr. Peter Rheinländer. „Sehr positiv bewerten wir daher die Ankündigung des Ministeriums, noch vor
der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.“
Rheinländer rät allen Betreibern von Online-Shops, ihre Internetseiten schnellstmöglich auf den neuen Mustertext umzustellen. Versandhändler, die Kataloge oder andere gedruckte Werbemittel einsetzen, können diese aber zunächst noch weiter verwenden. Die Übergangszeit dauert bis zum
01. Oktober. Die überarbeitete Fassung der Muster-Widerrufsbelehrung ist deutlich kürzer ausgefallen, als ursprünglich vom Ministerium geplant. Zunächst war der Abdruck von umfangreichen Gesetzesbestimmungen in einem Anhang vorgesehen. Diese Regelung hatte der bvh
aber als unpraktikabel kritisiert. Der Versandhandelsverband wird nun auch die weitere Diskussion über die Widerrufsbelehrung intensiv begleiten. So muss in dem neuen Gesetz klar geregelt werden, wer bei Ausübung des Widerrufsrechts die Hinsendekosten für die Ware zu tragen hat. Im Sinne einer interessengerechten Regelung muss der Kunde dafür aufkommen, weil so missbräuchlichen Bestellungen in großem
Umfang durch „schwarze Schafe“ vorgebeugt werden kann. Zum anderen erbringen Versandunternehmen bei jeder Bestellung erhebliche finanzielle Vorleistungen für die fachgerechte Verpackung der Ware und den anschließenden Versand. Diese Kosten muss der Kunde in jedem Fall
übernehmen, denn bei einem Kauf im Stationärhandel muss er auch für die Fahrt in die Stadt und das Parken im Parkhaus aufkommen.
Bundesverband des Deutschen Versandhandels, Johann-Klotz-Str. 12, 60528 Frankfurt am Main,
Pressekontakt: Oliver Claas, Tel. 069/678656-10, 0162 – 2525268, claas@versandhandel.org
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Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main vertritt seit 1947 die Interessen der
Branche. Derzeit sind rund 260 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre Waren per Katalog, Internet oder TV
anbieten. Darunter sind Versender mit gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine Internethändler, TV-Versender,
Apothekenversender und Ebay-Powerseller. Die Versandhandelsbranche setzt im Privatkundengeschäft jährlich rund 27,6
Mrd. Euro um. Der Internetverkauf von Waren erreichte im Jahr 2007 erstmals den Rekordwert von 10,9 Mrd. Euro.
insbesondere Online-Händlern geführt. Die Verordnung wurde vom Bundesjustizministerium überarbeitet, nachdem die Verwendung des Mustertextes von einigen Gerichten als wettbewerbswidrig bezeichnet worden war. „Die neue Muster-Widerrufsbelehrung kann aber nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer endgültigen rechtlichen Klärung des Problems sein“, sagt bvh-Justitiar Dr. Peter Rheinländer. „Sehr positiv bewerten wir daher die Ankündigung des Ministeriums, noch vor
der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.“
Rheinländer rät allen Betreibern von Online-Shops, ihre Internetseiten schnellstmöglich auf den neuen Mustertext umzustellen. Versandhändler, die Kataloge oder andere gedruckte Werbemittel einsetzen, können diese aber zunächst noch weiter verwenden. Die Übergangszeit dauert bis zum
01. Oktober. Die überarbeitete Fassung der Muster-Widerrufsbelehrung ist deutlich kürzer ausgefallen, als ursprünglich vom Ministerium geplant. Zunächst war der Abdruck von umfangreichen Gesetzesbestimmungen in einem Anhang vorgesehen. Diese Regelung hatte der bvh
aber als unpraktikabel kritisiert. Der Versandhandelsverband wird nun auch die weitere Diskussion über die Widerrufsbelehrung intensiv begleiten. So muss in dem neuen Gesetz klar geregelt werden, wer bei Ausübung des Widerrufsrechts die Hinsendekosten für die Ware zu tragen hat. Im Sinne einer interessengerechten Regelung muss der Kunde dafür aufkommen, weil so missbräuchlichen Bestellungen in großem
Umfang durch „schwarze Schafe“ vorgebeugt werden kann. Zum anderen erbringen Versandunternehmen bei jeder Bestellung erhebliche finanzielle Vorleistungen für die fachgerechte Verpackung der Ware und den anschließenden Versand. Diese Kosten muss der Kunde in jedem Fall
übernehmen, denn bei einem Kauf im Stationärhandel muss er auch für die Fahrt in die Stadt und das Parken im Parkhaus aufkommen.
Bundesverband des Deutschen Versandhandels, Johann-Klotz-Str. 12, 60528 Frankfurt am Main,
Pressekontakt: Oliver Claas, Tel. 069/678656-10, 0162 – 2525268, claas@versandhandel.org
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Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main vertritt seit 1947 die Interessen der
Branche. Derzeit sind rund 260 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre Waren per Katalog, Internet oder TV
anbieten. Darunter sind Versender mit gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine Internethändler, TV-Versender,
Apothekenversender und Ebay-Powerseller. Die Versandhandelsbranche setzt im Privatkundengeschäft jährlich rund 27,6
Mrd. Euro um. Der Internetverkauf von Waren erreichte im Jahr 2007 erstmals den Rekordwert von 10,9 Mrd. Euro.