Medienverbände und -unternehmen fordern Bekenntnis des Bundesrats zum Informantenschutz
Ein Bündnis aus Medienverbänden und -unternehmen fordert den Bundesrat auf, den Empfehlungen seiner Ausschüsse zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nicht zu folgen. Die Ministerpräsidenten der Länder behandeln das Thema auf der Bundesratssitzung am morgigen Freitag. Die im Vorfeld veröffentlichten Empfehlungen der vier beteiligten Ausschüsse sind mit dem Informantenschutz und der Presse- und Rundfunkfreiheit nicht zu vereinbaren, kritisiert das Bündnis. Bereits der Regierungsentwurf zur TKÜ schränke die Rechte und Arbeitsmöglichkeiten der Journalisten und den Schutz ihrer Informanten deutlich ein. Die Empfehlungen der Ausschüsse an die Ministerpräsidenten erweiterten die Überwachungsmöglichkeiten der Behörden noch einmal erheblich, wenn ihnen gefolgt werde, so die Kritik des Bündnisses.
Dem Bündnis gehören der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der Deutsche Presserat, die ARD und das ZDF an.
Nach dem Willen der Bundesratsausschüsse soll die umstrittene heimliche Onlineüberwachung von Speichermedien und darin enthaltenen Daten in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. Davon könnten auch Journalisten betroffen sein, wenn gegen sie ermittelt würde. Ein einfacher Verdacht soll hier ebenso genügen wie bei allen anderen Ermittlungsmaßnahmen. Die heimliche Durchsuchung soll noch nicht einmal auf besonders schwere Straftaten beschränkt sein. Zur geplanten Vorratsdatenspeicherung empfehlen die Ausschüsse, die Daten ein Jahr lang statt, wie im Regierungsentwurf geplant, sechs Monate zu speichern. Damit könnte künftig über einen Zeitraum von zwölf Monaten nachvollzogen werden, welcher Journalist mit wem wann telefoniert, per E-Mail Kontakt hatte oder im Internet unterwegs war.
Auch in anderen Punkten empfehlen die Ausschüsse noch schärfere Vorschriften als von der Bundesregierung vorgesehen. So soll die Überwachung von Telefongesprächen bei mehr Straftaten zulässig sein. Zudem sollen solche Maßnahmen immer dann angeordnet werden können, wenn sie "unvermeidbar" sind. Mit einer solch vagen Formulierung könnten die Ermittlungsbehörden fast beliebig die Telefongespräche jeder Person abhören. Journalisten könnten ihren Informanten die gewollte Anonymität nicht mehr gewährleisten, so das Bündnis. Es appelliert an die Ministerpräsidenten, der Presse- und Rundfunkfreiheit nicht nur bei der Telekommunikationsüberwachung den Stellenwert einzuräumen, der ihr zusteht, sondern bei jeder Ermittlungsmaßnahme.
Statt die Regelungen des Regierungsentwurfs noch stärker auszuweiten, sei vielmehr eine grundrechtskonforme Entschärfung der geplanten Vorschriften notwendig.
Bei Rückfragen:
DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
E-Mail: djv@djv.de
Dem Bündnis gehören der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der Deutsche Presserat, die ARD und das ZDF an.
Nach dem Willen der Bundesratsausschüsse soll die umstrittene heimliche Onlineüberwachung von Speichermedien und darin enthaltenen Daten in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. Davon könnten auch Journalisten betroffen sein, wenn gegen sie ermittelt würde. Ein einfacher Verdacht soll hier ebenso genügen wie bei allen anderen Ermittlungsmaßnahmen. Die heimliche Durchsuchung soll noch nicht einmal auf besonders schwere Straftaten beschränkt sein. Zur geplanten Vorratsdatenspeicherung empfehlen die Ausschüsse, die Daten ein Jahr lang statt, wie im Regierungsentwurf geplant, sechs Monate zu speichern. Damit könnte künftig über einen Zeitraum von zwölf Monaten nachvollzogen werden, welcher Journalist mit wem wann telefoniert, per E-Mail Kontakt hatte oder im Internet unterwegs war.
Auch in anderen Punkten empfehlen die Ausschüsse noch schärfere Vorschriften als von der Bundesregierung vorgesehen. So soll die Überwachung von Telefongesprächen bei mehr Straftaten zulässig sein. Zudem sollen solche Maßnahmen immer dann angeordnet werden können, wenn sie "unvermeidbar" sind. Mit einer solch vagen Formulierung könnten die Ermittlungsbehörden fast beliebig die Telefongespräche jeder Person abhören. Journalisten könnten ihren Informanten die gewollte Anonymität nicht mehr gewährleisten, so das Bündnis. Es appelliert an die Ministerpräsidenten, der Presse- und Rundfunkfreiheit nicht nur bei der Telekommunikationsüberwachung den Stellenwert einzuräumen, der ihr zusteht, sondern bei jeder Ermittlungsmaßnahme.
Statt die Regelungen des Regierungsentwurfs noch stärker auszuweiten, sei vielmehr eine grundrechtskonforme Entschärfung der geplanten Vorschriften notwendig.
Bei Rückfragen:
DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hendrik Zörner
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