Kreditwirtschaft begrüßt Initiative zur Stärkung der Mittelstandsförderung
Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft begrüßen die Initiative des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, sowie seiner Amtskollegen aus Frankreich und Großbritannien für die unveränderte Anerkennung der „De-minimis“-Beihilfen in Form von Darlehen, Bürgschaften, Risikokapitalmaßnahmen und Kapitalzuführungen, für die es keiner vorherigen Genehmigung der EU-Kommission bedarf.
Die EU-Kommission sieht in ihrem neuen Verordnungs-Entwurf über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen vor, geförderte Darlehen, Bürgschaften, Risikokapitalmaßnahmen und Kapitalzuführungen künftig nur noch dann als „De-minimis“-Beihilfen zu behandeln, wenn deren Gesamtbetrag (Transaktionswert) den Schwellenwert von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht übersteigt. Dagegen setzt sich der ZKA für die bewährte Zugrundelegung des Subventionswertes ein, der bei Instrumenten wie Darlehen, Bürgschaften, Risikokapitalmaßnahmen bzw. Kapitalzuführungen nur einen Bruchteil des Transaktionswerts ausmacht. Dies trage zur Mittelstandsförderung bei. Es sei andernfalls zu befürchten, so der ZKA, dass mit der Umsetzung der Verordnung die derzeit erfreuliche Entwicklung und Stimmung im Mittelstand stark gefährdet werde.
Der ZKA unterstützt die Forderung der drei Wirtschaftsminister an die EU-Kommission, sich für eine Beibehaltung der Anerkennung von Darlehen, Bürgschaften, Risikokapitalmaßnahmen und Kapitalzuführungen als De-minimis-Beihilfen auszusprechen. Dies sei auch im Sinne der Lissabon-Strategie, die dem Mittelstand eine herausragende Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung in Europa und Deutschland zuweist, von besonderer Bedeutung.
Ansprechpartner:
Melanie Schmergal
für den Zentralen Kreditausschuss
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.,
Tel.: 030/2021-1320
Heiner Herkenhoff
Bundesverband deutscher Banken e.V.,
Tel.: 030/1663-1200
Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.,
Tel.: 030/8192-160
Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
Tel.: 030/20225-5110
Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
Tel.: 030/20915-330
Die EU-Kommission sieht in ihrem neuen Verordnungs-Entwurf über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen vor, geförderte Darlehen, Bürgschaften, Risikokapitalmaßnahmen und Kapitalzuführungen künftig nur noch dann als „De-minimis“-Beihilfen zu behandeln, wenn deren Gesamtbetrag (Transaktionswert) den Schwellenwert von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht übersteigt. Dagegen setzt sich der ZKA für die bewährte Zugrundelegung des Subventionswertes ein, der bei Instrumenten wie Darlehen, Bürgschaften, Risikokapitalmaßnahmen bzw. Kapitalzuführungen nur einen Bruchteil des Transaktionswerts ausmacht. Dies trage zur Mittelstandsförderung bei. Es sei andernfalls zu befürchten, so der ZKA, dass mit der Umsetzung der Verordnung die derzeit erfreuliche Entwicklung und Stimmung im Mittelstand stark gefährdet werde.
Der ZKA unterstützt die Forderung der drei Wirtschaftsminister an die EU-Kommission, sich für eine Beibehaltung der Anerkennung von Darlehen, Bürgschaften, Risikokapitalmaßnahmen und Kapitalzuführungen als De-minimis-Beihilfen auszusprechen. Dies sei auch im Sinne der Lissabon-Strategie, die dem Mittelstand eine herausragende Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung in Europa und Deutschland zuweist, von besonderer Bedeutung.
Ansprechpartner:
Melanie Schmergal
für den Zentralen Kreditausschuss
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.,
Tel.: 030/2021-1320
Heiner Herkenhoff
Bundesverband deutscher Banken e.V.,
Tel.: 030/1663-1200
Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.,
Tel.: 030/8192-160
Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
Tel.: 030/20225-5110
Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
Tel.: 030/20915-330