Kostenfreie Warteschleife bei Sonderrufnummern
Das Gesetz soll, sofern der Bundesrat zustimmt, zum 1. März 2012 in Kraft treten. Bereits im Vorfeld hatte der DDV mehrfach betont, dass sich die technische Umstellung in den Call-Centern schwierig gestalte und deshalb längere Übergangsfristen nötig seien. Außerdem hatte sich der DDV dafür stark gemacht, dass ein angemessener Zeitanteil der Warteschleife kostenpflichtig sein müsse, weil ihre Bereithaltung im Interesse des Anrufers liege und eine Kundendienstleistung darstelle. Die vom Bundestag vorgesehene Regelung sieht nun - nur bei Anwahl von Sonderrufnummern, nicht also bei normalen Festnetz- oder Mobilfunknummern ! - vor, dass dem Anrufer in Warteschleifen keine Kosten entstehen dürfen, sofern die Verbindung nicht ohnehin pro Gespräch abgerechnet wird. Dabei ist nicht erheblich, ob der Kunde von einem Festnetz- oder Mobilfunkanschluss anruft. In einer Übergangszeit von einem Jahr nach Inkrafttreten müssen zunächst nur die ersten zwei Minuten der Wartezeit für den Anrufer kostenlos sein. Erst nach dieser Übergangsfrist gilt auch die Verpflichtung, den Anrufer über die voraussichtliche Wartezeit und den anfallenden Preis zu informieren.