Journalistenüberwachung: DJV fordert lückenlose Aufklärung
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert vom Bundeskriminalamt und von der Staatsanwaltschaft München, dass die Vorwürfe, es seien über Jahre Journalisten des Focus ausgeforscht worden, lückenlos aufgeklärt und alle Fakten offen gelegt werden. Die Behörden sollen laut einem Vorabbericht zur heutigen Panorama-Sendung in der ARD zwischen 2002 und 2004 nicht nur Millionen von Telefonverbindungsdaten von Journalisten erhoben und ausgewertet, sondern auch Journalisten observiert haben. Das NDR-Medienmagazin ZAPP berichtete zudem gestern von illegal aufgenommenen Telefongesprächen. Ziel der Aktionen sei es gewesen, eine undichte Stelle im BKA zu identifizieren, über die brisante Informationen an einen Focus-Redakteur gelangt sein sollen. Nachdem das Leck nicht aufgedeckt werden konnte, seien die Ermittlungen 2004 eingestellt worden.
"Die Vorwürfe sind schwerwiegend und erfordern absolute Transparenz. Wenn die Informationen der ARD-Magazine stimmen, würde es sich um einen der intensivsten Eingriffe in den Informantenschutz handeln, die wir in Deutschland bisher hatten", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken in Richtung der Behörden. Wieder einmal wäre es der Straftatbestand der Beihilfe zum Geheimnisverrat, der einen solchen Eingriff in die Pressefreiheit ermöglicht hätte, sagte er weiter. In den vergangenen Jahren war dieser Tatbestand auch genutzt worden, um Telefonkontakte von Journalisten des ZDF, des stern, der Dresdner Morgenpost und der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung zu überprüfen. Der DJV fordert nachdrücklich, das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass gegen Journalisten nicht mehr wegen der Beihilfe zum Geheimnisverrat ermittelt werden kann.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter http://www.djv.de
"Die Vorwürfe sind schwerwiegend und erfordern absolute Transparenz. Wenn die Informationen der ARD-Magazine stimmen, würde es sich um einen der intensivsten Eingriffe in den Informantenschutz handeln, die wir in Deutschland bisher hatten", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken in Richtung der Behörden. Wieder einmal wäre es der Straftatbestand der Beihilfe zum Geheimnisverrat, der einen solchen Eingriff in die Pressefreiheit ermöglicht hätte, sagte er weiter. In den vergangenen Jahren war dieser Tatbestand auch genutzt worden, um Telefonkontakte von Journalisten des ZDF, des stern, der Dresdner Morgenpost und der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung zu überprüfen. Der DJV fordert nachdrücklich, das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass gegen Journalisten nicht mehr wegen der Beihilfe zum Geheimnisverrat ermittelt werden kann.
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Hendrik Zörner
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