IT-Branche enttäuscht über Aufhebung des BGH-Urteils zu Drucker-Abgaben
Berlin, 22. September 2010
Der BITKOM hat sich über die Aufhebung eines Gerichtsurteils, wonach pauschale Urheberrechtsabgaben auf Drucker unrechtmäßig sind, enttäuscht gezeigt. Das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember 2007 ist gestern vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Ausschlaggebend waren dabei formale Gründe: Der BGH muss zunächst prüfen, ob der Fall nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden muss, bevor er selbst entscheidet. Gegenstand des Verfahrens waren Forderungen nach Urheberrechtsabgaben für die Jahre 2001 bis 2007. Für die Wirtschaft ist das Urteil ein unerwarteter Rückschlag. Es geht um 10 bis 300 Euro Abgabe für jedes Gerät, das in dieser Zeit in Deutschland verkauft wurde, insgesamt um eine Summe von mehr als 900 Millionen Euro.
Die Urheberrechtsabgaben auf Drucker werden von der Verwertungsgesellschaft VG Wort gefordert. Diese erhebt unter anderem auch Abgaben auf Scanner und Kopierer. Damit soll das legale Kopieren von Texten und Bildern abgegolten werden. Seit 2008 gilt dafür ein neues Gesetz. Auf dieser Basis fallen bis zu 12,50 Euro pro Drucker an. Die Hersteller müssen die Abgaben an die Verbraucher weitergeben. Das ist von der aktuellen gesetzlichen Regelung so beabsichtigt.
2007 hatte sich der BGH der BITKOM-Auffassung angeschlossen, wonach Drucker alleine nicht geeignet sind, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren. „Dazu braucht es vor allem einen Scanner“, betont BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder, „und Scanner werden bereits seit vielen Jahren mit Abgaben belegt. Wir sind daher zuversichtlich, dass der BGH auch nach nochmaliger Prüfung zu dem gleichen Ergebnis kommen wird wie 2007.“
Ansprechpartner
Christian Spahr
Pressesprecher
Telekommunikation & Recht
Tel. +49. 30. 27576-112
Fax +49. 30. 27576-400
c.spahr@bitkom.org
Judith Lammers
Bereichsleiterin Urheberrecht
Tel. +49. 30. 27576-156
Fax +49. 30. 27576-409
j.lammers@bitkom.org
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.300 Unternehmen, davon 950 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.
Der BITKOM hat sich über die Aufhebung eines Gerichtsurteils, wonach pauschale Urheberrechtsabgaben auf Drucker unrechtmäßig sind, enttäuscht gezeigt. Das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember 2007 ist gestern vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Ausschlaggebend waren dabei formale Gründe: Der BGH muss zunächst prüfen, ob der Fall nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden muss, bevor er selbst entscheidet. Gegenstand des Verfahrens waren Forderungen nach Urheberrechtsabgaben für die Jahre 2001 bis 2007. Für die Wirtschaft ist das Urteil ein unerwarteter Rückschlag. Es geht um 10 bis 300 Euro Abgabe für jedes Gerät, das in dieser Zeit in Deutschland verkauft wurde, insgesamt um eine Summe von mehr als 900 Millionen Euro.
Die Urheberrechtsabgaben auf Drucker werden von der Verwertungsgesellschaft VG Wort gefordert. Diese erhebt unter anderem auch Abgaben auf Scanner und Kopierer. Damit soll das legale Kopieren von Texten und Bildern abgegolten werden. Seit 2008 gilt dafür ein neues Gesetz. Auf dieser Basis fallen bis zu 12,50 Euro pro Drucker an. Die Hersteller müssen die Abgaben an die Verbraucher weitergeben. Das ist von der aktuellen gesetzlichen Regelung so beabsichtigt.
2007 hatte sich der BGH der BITKOM-Auffassung angeschlossen, wonach Drucker alleine nicht geeignet sind, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren. „Dazu braucht es vor allem einen Scanner“, betont BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder, „und Scanner werden bereits seit vielen Jahren mit Abgaben belegt. Wir sind daher zuversichtlich, dass der BGH auch nach nochmaliger Prüfung zu dem gleichen Ergebnis kommen wird wie 2007.“
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