GoYellow darf Namen nicht mehr verwenden
Die Internetauskunft GoYellow darf laut einem Gerichtsbeschluss ihren Namen nicht mehr verwenden berichtet emar.de. Wegen Verletzung der Markenrechte des Stromanbieters Yello ordnete das Landgericht München I die Löschung der Firma im Handelsregister an und verpflichtete das Unternehmen zur Zahlung von Schadenersatz.
Weitere Informationen unter:
http://www.emar.de/emar/NL/news/mdt/index.html
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