Gesetz trotz erreichter Fortschritte nach wie vor mit Mängeln behaftet
18.06.2009, Köln: Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. sieht bei dem heute vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ trotz erreichter Fortschritte wie z.B. der Schaffung eines Spezialgesetzes statt einer Regelung im TMG nach wie vor Mängel. Die Internetwirtschaft wird gezwungen, auf eigene Kosten eine Sperrinfrastruktur aufzubauen, und dabei allein das Risiko zu tragen, dass das Gesetz sich im Nachhinein als verfassungswidrig erweist.
Dazu der stellvertretende Vorstandsvorsitzende von eco, Oliver Süme: " Es fehlt immer noch ein sinnvolles Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Der Grundsatz Löschen vor Sperren ist leider nicht konsequent genug umgesetzt, weil dem Bundeskriminalamt ein viel zu weiter Ermessensspielraum bleibt. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn das unabhängige Expertengremium neben der Kontrolle der BKA-Sperrliste auch die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch das BKA zu kontrollieren hätte. Wir sehen die Durchpeitschung eines derart umstrittenen Gesetzes im Eilverfahren daher mit Sorge, da grundlegende Fakten fehlten und viele verfassungsrechtliche Fragen unbeantwortet geblieben sind. Unsere Befürchtungen, dass die Maßnahmen auch auf andere Inhalte ausgedehnt werden könnten, bestehen nach wie vor.“
Dazu der stellvertretende Vorstandsvorsitzende von eco, Oliver Süme: " Es fehlt immer noch ein sinnvolles Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Der Grundsatz Löschen vor Sperren ist leider nicht konsequent genug umgesetzt, weil dem Bundeskriminalamt ein viel zu weiter Ermessensspielraum bleibt. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn das unabhängige Expertengremium neben der Kontrolle der BKA-Sperrliste auch die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch das BKA zu kontrollieren hätte. Wir sehen die Durchpeitschung eines derart umstrittenen Gesetzes im Eilverfahren daher mit Sorge, da grundlegende Fakten fehlten und viele verfassungsrechtliche Fragen unbeantwortet geblieben sind. Unsere Befürchtungen, dass die Maßnahmen auch auf andere Inhalte ausgedehnt werden könnten, bestehen nach wie vor.“