Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb mit Augenmaß ändern
Im BMJ haben die Vorüberlegungen zur Umsetzung Richtlinie 2005/29/EG Unlautere Geschäftspraktiken im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) begonnnen. Zur den Möglichkeiten und Anforderungen bei der Umsetzung bezieht BITKOM mit einer ersten Stellungnahme Position.
Die UCP-Richtlinie (2005/29/EG) bezweckt eine Totalharmonisierung im Bereich der "unlauteren Geschäftspraktiken" im Verhältnis zu Verbrauchern (b2c). Sie strebt eine vollständige Angleichung des Rechts der unlauteren Geschäftspraktiken im Bereich des geschäftlichen Verkehrs zwischen Unternehmern und Verbrauchern und die Schaffung eines verlässlichen Rechtsrahmens in der Gemeinschaft an.
Eine Geschäftspraxis ist nach der RL unlauter, wenn sie den Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht widerspricht und sie in Bezug auf das jeweilige Produkt das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittverbrauchers oder des durchschnittlichen Mitglieds einer Gruppe von Verbrauchern wesentlich beeinflusst oder dazu geeignet ist, es wesentlich zu beeinflussen. Die Richtlinie, die einen sehr breiten Ansatz hat, verbietet bestimmte Geschäftspraktiken per se, im Übrigen werden Generalklauseln und Informationspflichten statuiert.
Die Richtlinie ist im Mai 2005 verabschiedet worden, sie ist von den Mitgliedstaaten bis Juni 2007 in nationales Recht umzusetzen.
Um möglichst früh die betroffenen Kreise bei den Vorüberlegungen einzubeziehen, hat das BMJ im Oktober 2005 erneut die Arbeitsgruppe UWG, die seinerzeit auch die Novellierung des UWG begleitet hat, zu einer ganztägigen Sitzung einberufen. BITKOM ist in dieser Gruppe vertreten und begrüßt diese Einbindung.
Der Zeitplan des BMJ sieht vor, dass der Referentenentwurf im Frühjahr 2006 erstellt werden soll. Ein Regierungsentwurf soll im Sommer 2006 vorliegen. Das Gesetz soll rechtzeitig vor Ablauf der Umsetzungsfrist in Kraft treten.
Die UCP-Richtlinie (2005/29/EG) bezweckt eine Totalharmonisierung im Bereich der "unlauteren Geschäftspraktiken" im Verhältnis zu Verbrauchern (b2c). Sie strebt eine vollständige Angleichung des Rechts der unlauteren Geschäftspraktiken im Bereich des geschäftlichen Verkehrs zwischen Unternehmern und Verbrauchern und die Schaffung eines verlässlichen Rechtsrahmens in der Gemeinschaft an.
Eine Geschäftspraxis ist nach der RL unlauter, wenn sie den Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht widerspricht und sie in Bezug auf das jeweilige Produkt das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittverbrauchers oder des durchschnittlichen Mitglieds einer Gruppe von Verbrauchern wesentlich beeinflusst oder dazu geeignet ist, es wesentlich zu beeinflussen. Die Richtlinie, die einen sehr breiten Ansatz hat, verbietet bestimmte Geschäftspraktiken per se, im Übrigen werden Generalklauseln und Informationspflichten statuiert.
Die Richtlinie ist im Mai 2005 verabschiedet worden, sie ist von den Mitgliedstaaten bis Juni 2007 in nationales Recht umzusetzen.
Um möglichst früh die betroffenen Kreise bei den Vorüberlegungen einzubeziehen, hat das BMJ im Oktober 2005 erneut die Arbeitsgruppe UWG, die seinerzeit auch die Novellierung des UWG begleitet hat, zu einer ganztägigen Sitzung einberufen. BITKOM ist in dieser Gruppe vertreten und begrüßt diese Einbindung.
Der Zeitplan des BMJ sieht vor, dass der Referentenentwurf im Frühjahr 2006 erstellt werden soll. Ein Regierungsentwurf soll im Sommer 2006 vorliegen. Das Gesetz soll rechtzeitig vor Ablauf der Umsetzungsfrist in Kraft treten.