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Geschäftliche E-Mails: Achtung Abmahngefahr

Software für einheitliche Signatur erspart juristische Scharmützel
marketing-BÖRSE | 06.02.2007
Düsseldorf/Berlin/Hannover, www.ne-na.de - Seit Jahresbeginn ist gesetzlich festgelegt, dass für geschäftliche E-Mails dieselben Richtlinien gelten wie für einen Firmenbriefbogen. Die Industrie- und Handelskammern werden nach einem Bericht des Handelsblattes derzeit von Anfragen zu dem Gesetz förmlich überschüttet. Rechtsexperten wundern sich über die große Hektik. „Es ist keineswegs so, dass der Gesetzgeber hier mit einem neuen Gesetz überrascht", sagt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums nach dem Handelsblattartikel. Schon seit Jahren sei es gängige Rechtsauffassung, dass die bestehenden Vorschriften für den Schriftverkehr auch Faxe und E-Mails mit einschließe. Dies werde durch das zur Debatte stehende Gesetz über elektronische Handelsregister- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) lediglich bestätigt. Trotz aller Vorhersehbarkeit der Vorschriften herrsche in der deutschen Geschäftswelt nun erhebliches Durcheinander. „Drei Millionen Unternehmen sind betroffen. Viele von ihnen haben Angst vor einer neuen Klagewelle. 2002, als die Impressumspflicht für Internetseiten eingeführt wurde, machten viele Unternehmen dabei Fehler. Spezialisten unter den Rechtsanwälten nutzten die Lage zu massenhaften, profitablen Abmahnungen aus“, so das Handelsblatt.



Unternehmen wie der Direktversicherer Blaudirekt http://www.blaudirekt.de hätten deshalb sofort gehandelt. Die IT-Abteilung habe mit Hochdruck gearbeitet, um das Problem zu lösen. Als erster Schritt sei das Haftungsrisiko für die Partner übernommen worden. Danach wurde das System angepasst. Wer die Daten noch nicht eingegeben habe, bei dem erscheine sofort das Warnsignal: „Achtung, Abmahngefahr“.



Rechtlich gesehen habe jeder, der einen elektronischen Geschäftsbrief ohne die entsprechenden Angaben erhält, die Möglichkeit, den Absender kostenpflichtig abzumahnen. „Für so manches E-Mail-Programm stellt es noch immer ein Problem dar, zentral gesteuert eine einheitliche Signatur unter die ausgehende Post zu setzen“, warnt Jörg Mokros, Geschäftsführer des Brandenburger Systemhauses DIS Data Integration Services. Auf der CeBIT stelle sein Unternehmen den sogenannten Synaptor http://www.synaptor.org vor, der das Problem beheben kann. „Mit einer zentralen Datenstruktur unter Einbindung von Groupware-Programmen lassen sich E-Mails einheitlich gestalten. Der Synaptor kann alle Kommunikationsabläufe in Unternehmen integrieren und alle Komponenten miteinander verknüpfen“, erklärt der IT-Experte Mokros.



Welche Folgen Unachtsamkeiten in formalen Dingen haben können, zeigte die Abmahnwelle, die 2002 über viele Unternehmen hereinbrach. „Damals wurde eine Impressumspflicht für Internetseiten eingeführt. Homepagebetreiber die sich nicht daran hielten, wurden Opfer hoher finanzieller Forderungen“, erinnert sich Mokros. Flattert eine Abmahnung ins Haus, so sollte man sich nach Empfehlungen des Handelsblattes sofort mit der örtlichen Handelskammer in Verbindung setzen. „Zahlen Sie auf keinen Fall ohne juristischen Rat. Oft werden Drohbriefe von professionellen Abmahnern verschickt, die dafür keine rechtliche Grundlage haben“, so das Handelsblatt.



Onlinemagazin NeueNachricht www.ne-na.de, bei medienbüro.sohn, Ettighoffer Str. 26A, 53123 Bonn oder per E-Mail. Für Rückfragen: Gunnar Sohn, Tel: 0228 620 44 74, Mobil: 0177 620 44 74

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