Gericht verbietet Anwälten Adword-Werbung bei Google
Anwälte dürfen zwar grundsätzlich für sich werben, sollen dies aber so dezent wie möglich tun. Im vorliegenden Fall ist das nach Geschmack des Gerichts nicht passiert, die Kammer vermisst die gebotene Sachlichkeit, berichtet heise.de
Mit dem Ende Oktober gefällten Urteil (Az.: 7 O 16794/06) kommen die Richter dem Antrag eines Fondsanbieters auf einstweilige Verfügung nach. Der hatte sich daran gestört, dass die mit Bank- und Kapitalmarktrecht befassten Anwälte den Namen des Fonds als Adword registriert und darunter eine Anzeige geschaltet hatten, die zu einer Website mit Informationen über angebliche Fehler im Prospekt des Fonds und möglichen Schadensersatzforderungen führten.
Quelle und weitere Informationen unter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/81096
Mit dem Ende Oktober gefällten Urteil (Az.: 7 O 16794/06) kommen die Richter dem Antrag eines Fondsanbieters auf einstweilige Verfügung nach. Der hatte sich daran gestört, dass die mit Bank- und Kapitalmarktrecht befassten Anwälte den Namen des Fonds als Adword registriert und darunter eine Anzeige geschaltet hatten, die zu einer Website mit Informationen über angebliche Fehler im Prospekt des Fonds und möglichen Schadensersatzforderungen führten.
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