Festlegung bei Einmalentgelten für die letzte Meile geht in die richtige Richtung
Köln, 02.07.2010, "Die Entscheidung, die Einmalentgelte für die letzte Meile zum Endkunden überwiegend leicht abzusenken, geht in die richtige Richtung. Die Bundesnetzagentur hat nicht zugelassen, dass die Preise beim Kabelverzweiger verteuert werden und damit der Breitband-Ausbau auf dem Land und der VDSL-Ausbau für die Wettbewerber weiter erschwert werden", sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner über den aktuellen Beschluss der Regulierungsbehörde. Die Wettbewerber zahlen diese Entgelte einmalig an die Telekom Deutschland GmbH bei der Leitungseinrichtung und schaltung für einen neuen Kunden. Den Preis für die derzeit häufigste Variante zum Beispiel, die Neuschaltung der Kupferdoppelader ohne Arbeiten am Kabelverzweiger und mit Arbeiten beim Endkunden, hat die Bundesnetzagentur um 3,8 Prozent auf 53,35 Euro gesenkt.
"Die Telekom hatte teils über 50 Prozent höhere Entgelte beantragt als die zuletzt gültigen und lag mit ihren Anträgen deutlich über den Kosten einer kosteneffizienten Leistungsbereitstellung. Sie versuchte damit offensichtlich, die von der Bundesnetzagentur angeordneten Zugangsmöglichkeiten zum Kabelverzweiger zu konterkarieren und zu blockieren", betont Grützner.
"Besonders wichtig ist, dass die Regulierungsbehörde für die erste Ebene - den Hauptverteiler - und die zweite Ebene - den grauen Kabelverzweiger am Straßenrand - konsistente Entgelte festgelegt hat, sie also ungefähr gleich abgesenkt hat. Das ist ein richtiger Schritt für den Ausbau, aber der Weg ist noch nicht vollendet", so der VATM-Geschäftsführer weiter. "Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesnetzagentur ihn Ende November unter anderem bei der Umstellung von aufwandsabhängigen auf pauschalierten Preisen bei den Multifunktionsgehäusen/Kabelverzweigern weitergeht, damit in den weiteren VDSL-Ausbau investiert werden kann", unterstreicht Grützner.
"Die Telekom hatte teils über 50 Prozent höhere Entgelte beantragt als die zuletzt gültigen und lag mit ihren Anträgen deutlich über den Kosten einer kosteneffizienten Leistungsbereitstellung. Sie versuchte damit offensichtlich, die von der Bundesnetzagentur angeordneten Zugangsmöglichkeiten zum Kabelverzweiger zu konterkarieren und zu blockieren", betont Grützner.
"Besonders wichtig ist, dass die Regulierungsbehörde für die erste Ebene - den Hauptverteiler - und die zweite Ebene - den grauen Kabelverzweiger am Straßenrand - konsistente Entgelte festgelegt hat, sie also ungefähr gleich abgesenkt hat. Das ist ein richtiger Schritt für den Ausbau, aber der Weg ist noch nicht vollendet", so der VATM-Geschäftsführer weiter. "Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesnetzagentur ihn Ende November unter anderem bei der Umstellung von aufwandsabhängigen auf pauschalierten Preisen bei den Multifunktionsgehäusen/Kabelverzweigern weitergeht, damit in den weiteren VDSL-Ausbau investiert werden kann", unterstreicht Grützner.