Fall Cicero: Will das Bundesjustizministerium die Pressefreiheit einschränken?
Berlin 27.11.06
Anlass dafür sind die Äußerungen des Justizstaatssekretärs Lutz Diwell, es sei „keinesfalls erforderlich, Journalisten von der Strafbarkeit der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses auszunehmen“. Hintergrund dieser aus Sicht des DFJV problematischen Aussage ist der Beginn der Verhandlungen zum Fall „Cicero“ vor dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Redaktion der Politzeitschrift und die Privaträume eines Autors wurden im September 2005 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Potsdam durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt, nachdem die Zeitschrift in einem Bericht aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes zitiert hatte. Der Chefredakteur legte daraufhin zwei Verfassungsbeschwerden ein.
„Die Haltung des Bundesjustizministeriums ist skandalös. Der konstruierte Tatbestand der Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen ist eine Hintertür der Strafverfolgungsbehörden, um die seit 1973 straffreie Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen zu umgehen und interne Informationslecks aufzudecken“, so Prof. Dr. Siegfried Quandt, Präsidiumsmitglied des DFJV. „Das Vorgehen stellt eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Pressefreiheit dar. Journalisten sind nicht Informationsquellen für die Justiz, sondern für die Bevölkerung.“ Der DFJV begrüßt daher die Gesetzesinitiativen zur Stärkung der Pressefreiheit, die von der FDP und Bündnis 90 / Die Grünen angeregt wurden. Im Mittelpunkt der angestrebten Änderungen steht dabei unter anderem die Straffreiheit von Journalisten bei der Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen.
„Deutschland ist im Ranking der Pressefreiheit der Organisation ’Reporter ohne Grenzen’ dieses Jahr um fünf Plätze zurückgefallen unter anderem wegen der Cicero-Affäre. Es ist bedauerlich, wenn das Bundesjustizministerium durch solche Äußerungen demonstriert, dass es bei dieser Problematik keinen Handlungsbedarf sieht“, so das DFJV-Präsidiumsmitglied weiter.
Der DFJV fordert die Bundesregierung daher auf, Rechtssicherheit für Journalisten sicher zu stellen und die entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch zu überarbeiten beziehungsweise zu streichen.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband ist der Berufsverband für Journalisten, die sich auf ein
Ressort oder ein Fach spezialisiert haben. Dabei versteht er sich als moderner Dienstleister für
seine Mitglieder, deren Interessen er gleichzeitig nach außen vertritt. So bietet er unter anderem
Leistungen wie Presseausweis, Rechtsschutz und ein Auftrags- und Jobportal. Er veranstaltet
den jährlichen Deutschen Fachjournalisten-Kongress, gibt die Publikation „Fachjournalist“
heraus und ist Initiator der Deutschen Fachjournalisten Schule. Aufgrund der hohen
Serviceorientierung und des breiten Angebotes verzeichnet der DJFV ein hohes
Mitgliederwachstum und gehört zu den Verbänden mit der höchsten Mitgliederzufriedenheit in
Deutschland.
Weitere Informationen unter www.DFJV.de
Anlass dafür sind die Äußerungen des Justizstaatssekretärs Lutz Diwell, es sei „keinesfalls erforderlich, Journalisten von der Strafbarkeit der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses auszunehmen“. Hintergrund dieser aus Sicht des DFJV problematischen Aussage ist der Beginn der Verhandlungen zum Fall „Cicero“ vor dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Redaktion der Politzeitschrift und die Privaträume eines Autors wurden im September 2005 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Potsdam durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt, nachdem die Zeitschrift in einem Bericht aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes zitiert hatte. Der Chefredakteur legte daraufhin zwei Verfassungsbeschwerden ein.
„Die Haltung des Bundesjustizministeriums ist skandalös. Der konstruierte Tatbestand der Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen ist eine Hintertür der Strafverfolgungsbehörden, um die seit 1973 straffreie Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen zu umgehen und interne Informationslecks aufzudecken“, so Prof. Dr. Siegfried Quandt, Präsidiumsmitglied des DFJV. „Das Vorgehen stellt eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Pressefreiheit dar. Journalisten sind nicht Informationsquellen für die Justiz, sondern für die Bevölkerung.“ Der DFJV begrüßt daher die Gesetzesinitiativen zur Stärkung der Pressefreiheit, die von der FDP und Bündnis 90 / Die Grünen angeregt wurden. Im Mittelpunkt der angestrebten Änderungen steht dabei unter anderem die Straffreiheit von Journalisten bei der Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen.
„Deutschland ist im Ranking der Pressefreiheit der Organisation ’Reporter ohne Grenzen’ dieses Jahr um fünf Plätze zurückgefallen unter anderem wegen der Cicero-Affäre. Es ist bedauerlich, wenn das Bundesjustizministerium durch solche Äußerungen demonstriert, dass es bei dieser Problematik keinen Handlungsbedarf sieht“, so das DFJV-Präsidiumsmitglied weiter.
Der DFJV fordert die Bundesregierung daher auf, Rechtssicherheit für Journalisten sicher zu stellen und die entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch zu überarbeiten beziehungsweise zu streichen.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband ist der Berufsverband für Journalisten, die sich auf ein
Ressort oder ein Fach spezialisiert haben. Dabei versteht er sich als moderner Dienstleister für
seine Mitglieder, deren Interessen er gleichzeitig nach außen vertritt. So bietet er unter anderem
Leistungen wie Presseausweis, Rechtsschutz und ein Auftrags- und Jobportal. Er veranstaltet
den jährlichen Deutschen Fachjournalisten-Kongress, gibt die Publikation „Fachjournalist“
heraus und ist Initiator der Deutschen Fachjournalisten Schule. Aufgrund der hohen
Serviceorientierung und des breiten Angebotes verzeichnet der DJFV ein hohes
Mitgliederwachstum und gehört zu den Verbänden mit der höchsten Mitgliederzufriedenheit in
Deutschland.
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