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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Gründer in Deutschland sparen Millionen

Die Einführung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLR) in Deutschland senkt die Bürokratiekosten für Unternehmen während der Gründungsphase um mehr als 30 Prozent. Vor allem der Ausbau der E-Government-Angebote im Internet und das Serviceangebot eines einheitlichen behördlichen Ansprechpartners helfen, den Verwaltungsaufwand zu senken. Insgesamt sparen Firmengründer durch die Effizienzmaßnahmen der DLR jedes Jahr Verwaltungskosten in Höhe von rund 279 Millionen Euro. Über die Kostenersparnis hinaus ist mit einer erheblichen Beschleunigung der Verfahren zu rechnen. Die zeitintensive Anmeldung zum Handelsregister lässt sich beispielsweise auf weniger als ein Drittel der herkömmlichen Arbeitszeit verkürzen. Das ist das Ergebnis einer Studie zu den Entlastungspotenzialen der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die Steria Mummert Consulting im Auftrag der Bertelsmann Stiftung erstellt hat.

Der mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie angestrebte Bürokratieabbau dürfte wichtige Impulse für die Gründung von Unternehmen in Deutschland liefern. Denn derzeit gehören der Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu den größten Hindernissen, die eine Unternehmensidee auf dem Weg zum Markteintritt scheitern lassen. Allein bei Unternehmensgründungen im Dienstleistungssektor ist mit einem jährlichen Einsparpotenzial von 238 Millionen Euro zu rechnen.

Neben der Kostenersparnis führt die Umsetzung der DLR zu einer Beschleunigung der Behördenprozesse. Die Anmeldung zum Handelsregister in der Gründungsphase, die nach einer Erhebung der Weltbank mit durchschnittlich zehn Tagen in Deutschland überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch nimmt, lässt sich beispielsweise deutlich verkürzen. Ausgehend von den Optimierungsmöglichkeiten der DLR-Vorgaben dürfte sich dieser Verwaltungsaufwand auf drei Tage oder weniger reduzieren lassen. Der Zeitaufwand für eine Gewerbeanmeldung lässt sich von aktuell drei auf weniger als einen Tag verringern.

Darüber hinaus würde sich durch weitere Verwaltungsvereinfachungen auf Grundlage der DLR eine deutliche Bürokratieentlastung bei etablierten Unternehmen erzielen lassen. Besonders groß werden die Auswirkungen der europäischen Regeln bei den sehr häufig durchgeführten Betriebskontrollen ausfallen. Aber auch für Bauvorhaben, Fördermittelanträge oder Ausschreibungen wird das Einsparpotenzial als gravierend eingestuft.

Hintergrundinformationen
Mit der Dienstleistungsrichtlinie verfolgt die Europäische Union das Ziel, den innereuropäischen Dienstleistungsverkehr zu vereinfachen und dadurch zu stärken. Die Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durchzuführen, wie beispielsweise eine Untersuchung aller relevanten Regelungen auf Vereinfachungsmöglichkeiten oder die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners (EAP) für Dienstleistungserbringer und -empfänger. Die Umsetzung der DLR soll bis Ende 2009 erfolgen.



Kontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de