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DJV stellt klar: ARD und ZDF sind kein Staatsfernsehen

Der DJV hat sich entschieden gegen die Einmischungsversuche des sächsischen Staatskanzleichefs in die Programmhoheit von ARD und ZDF ausgesprochen
Berlin, 29.09.2010 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich entschieden gegen die Einmischungsversuche des sächsischen Staatskanzleichefs Johannes Beermann in die Programmhoheit von ARD und ZDF ausgesprochen. "Die Politik würde ihre Kompetenzen überschreiten, wenn sie versuchen würde, Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Beermann hatte im Zusammenhang mit der Höhe der Rundfunkgebühr mögliche Programmeinschränkungen wie etwa den Verzicht von ARD und ZDF auf eigene Olympia-Berichterstattung ins Gespräch gebracht. "Die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland sind kein Staatsfernsehen, dessen Inhalte von Ministerpräsidenten bestimmt werden", stellte Konken klar.



Der DJV-Vorsitzende wandte sich zudem gegen den offensichtlichen Versuch des sächsischen Politikers, die derzeitige Gebührenhöhe von 17,98 Euro für die Zukunft festzuschreiben. "Wie hoch die Rundfunkgebühr ab 2013 ist, hängt von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ab. Ob die derzeitige Gebühr in drei Jahren noch ausreicht, kann heute noch niemand wissen."



Konken forderte die Landespolitiker dazu auf, die notwendige Diskussion über eine angemessene Rundfunkfinanzierung sachgerecht zu führen. "Populistische Argumente werden der Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft nicht gerecht. Das gilt in Sachsen wie im Rest der Republik."



Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
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