DJV: keine übereilte Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung!
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Bundesregierung aufgefordert, keine übereilte Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Der am heutigen Montag in Brüssel vorgestellte Evaluierungsbericht der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung zeige, dass die Europäische Richtlinie zur Datenspeicherung in ihrer jetzigen Form nicht als Grundlage für entsprechende nationale Gesetze geeignet sei. Der deutsche Gesetzgeber solle sich erst dann wieder mit der Vorratsdatenspeicherung befassen, wenn die EU-Richtlinie überarbeitet sei, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Der Gesetzgeber hat schon einmal mit einem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Schiffbruch vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten", erinnerte Konken, "mehr Sorgfalt im Gesetzgebungsverfahren wäre wünschenswert."
Der DJV-Vorsitzende bekräftigte die grundsätzliche Kritik der Journalistinnen und Journalisten an der Datenspeicherung: "Wenn die Daten von Telefon-, Fax- und E-Mail-Kontakten der Journalisten über Monate hinweg gespeichert werden und von Ermittlungsbehörden genutzt werden können, ist der Informantenschutz nicht mehr gewährleistet." Das Interesse von Bundeskriminalamt und Polizei, die Daten zur Aufklärung von Verbrechen heranzuziehen, sei nachvollziehbar. Das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit dürfe jedoch nicht angetastet werden.
Der DJV-Vorsitzende bekräftigte die grundsätzliche Kritik der Journalistinnen und Journalisten an der Datenspeicherung: "Wenn die Daten von Telefon-, Fax- und E-Mail-Kontakten der Journalisten über Monate hinweg gespeichert werden und von Ermittlungsbehörden genutzt werden können, ist der Informantenschutz nicht mehr gewährleistet." Das Interesse von Bundeskriminalamt und Polizei, die Daten zur Aufklärung von Verbrechen heranzuziehen, sei nachvollziehbar. Das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit dürfe jedoch nicht angetastet werden.