DJV kämpft für faire Freien-Honorare bei der Zeit
Berlin, 22.04.2010 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat gemeinsam mit dju in ver.di beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen die Wochenzeitung Die Zeit beantragt. Damit soll dem Zeit-Verlag untersagt werden, von freien Journalistinnen und Journalisten die maßlose Einräumung der Rechte an ihren Texten zu verlangen. Auf eine vorhergehende Abmahnung hatte der Verlag nicht reagiert. Mit diesem Schritt wollen DJV und dju erreichen, dass Die Zeit gegenüber den Freien mit fairen Honorarbedingungen arbeitet und auf dieser Grundlage angemessene Honorare anbietet. Ferner sollen die Freien nicht länger gedrängt werden, die neuen Autorenverträge zu akzeptieren, die für die weitere Nutzung von Textbeiträgen durch den Verlag keine zusätzliche Honorierung vorsehen.
"Die Zeit schädigt ihre freien Mitarbeiter", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken das Vorgehen des Verlags. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Wochenzeitung die Freien an der Mehrfachverwertung ihrer Texte hindere. In zusätzlichen Anschreiben der Zeit heißt es zudem: "Der Abschluss dieser Vereinbarung ist unabdingbare Voraussetzung des Verlages für eine Beauftragung von Autoren."
"Freie Journalistinnen und Journalisten sind auch für weitere Nutzungen ihrer Beiträge angemessen zu vergüten", forderte Konken. Er wies darauf hin, dass der Bundesgerichtshof im Herbst letzten Jahres eine pauschale Einmalzahlung für sämtliche Nutzungen für unzulässig erklärt habe. Auch das Kammergericht Berlin hatte erst im März in einem Urteil zu den Geschäftsbedingungen des Axel Springer Verlags ausdrücklich festgehalten, dass die dort verlangten umfänglichen Rechteeinräumungen für ein einmaliges Pauschalhonorar nicht rechtmäßig seien, sondern gesonderte Vergütungen stattfinden müssten.
Der DJV-Vorsitzende bedauerte, dass manche Verleger erst durch Gerichtsentscheidungen die Bedeutung der Freien für ihre Blätter erkennen würden. "Im Interesse der Freien gehen wir diesen Weg, wenn Appelle in den Chefetagen nicht mehr gehört werden."
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
"Die Zeit schädigt ihre freien Mitarbeiter", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken das Vorgehen des Verlags. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Wochenzeitung die Freien an der Mehrfachverwertung ihrer Texte hindere. In zusätzlichen Anschreiben der Zeit heißt es zudem: "Der Abschluss dieser Vereinbarung ist unabdingbare Voraussetzung des Verlages für eine Beauftragung von Autoren."
"Freie Journalistinnen und Journalisten sind auch für weitere Nutzungen ihrer Beiträge angemessen zu vergüten", forderte Konken. Er wies darauf hin, dass der Bundesgerichtshof im Herbst letzten Jahres eine pauschale Einmalzahlung für sämtliche Nutzungen für unzulässig erklärt habe. Auch das Kammergericht Berlin hatte erst im März in einem Urteil zu den Geschäftsbedingungen des Axel Springer Verlags ausdrücklich festgehalten, dass die dort verlangten umfänglichen Rechteeinräumungen für ein einmaliges Pauschalhonorar nicht rechtmäßig seien, sondern gesonderte Vergütungen stattfinden müssten.
Der DJV-Vorsitzende bedauerte, dass manche Verleger erst durch Gerichtsentscheidungen die Bedeutung der Freien für ihre Blätter erkennen würden. "Im Interesse der Freien gehen wir diesen Weg, wenn Appelle in den Chefetagen nicht mehr gehört werden."
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