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DJV gegen weitere Ausnahme von der Rundfunkgebühr

Berlin, 12.02.2008 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich gegen weitere Ausnahmen von der Rundfunkgebührenpflicht ausgesprochen. Der DJV reagierte damit auf die aktuelle Forderung der deutschen Hotellerie, die Gebühren für Empfangsgeräte in Hotelzimmern auf 25 Prozent zu reduzieren. "Das Gebührenaufkommen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verträgt keine weitere Absenkung, ohne dass der Qualitätsjournalismus Schaden nimmt", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er appellierte an die Chefs der Staatskanzleien, die in dieser Woche über den 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten, die bisherigen Gebühren nicht weiter zu reduzieren. Derzeit zahlen die Hotels in Deutschland je nach Größe 50 bzw. 75 Prozent der Rundfunkgebühren. Darüber hinaus gibt es Ermäßigungen bzw. Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht für sozial schwache Bürgerinnen und Bürger. Jeder weitere fehlende Euro würde sich nach Angaben des DJV-Vorsitzenden auf die Programmqualität auswirken, da die öffentlich-rechtlichen Sender ihr Sparpotenzial längst ausgeschöpft hätten.


Der DJV-Vorsitzende erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass die gegenwärtige Rundfunkgebühr in Höhe von 17,03 Euro unter der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ausgesprochenen Empfehlung liege. "ARD und ZDF können sich keine weiteren politisch motivierten Abstriche leisten." Für einen auch weiterhin qualitativ hoch stehenden Mix aus Information und Unterhaltung seien die öffentlich-rechtlichen Sender vielmehr auf höhere Rundfunkgebühren angewiesen.



Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner



Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter http://www.djv.de
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