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DJV für Erhalt der Informationsfreiheit

Berlin, 14.01.2009 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich strikt gegen die Forderung des Bundesrates ausgesprochen, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einzuschränken. Aus Sicht des DJV besteht keinerlei Anlass, Journalistinnen und Journalisten den Zugang zu Informationen zu verweigern. "Das muss selbstverständlich auch für Auskünfte gelten, die den Themenkomplex Finanzaufsicht und Finanzmärkte betreffen", forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Informationen zu den Aufgaben der Finanzaufsicht oder zur Integrität und Stabilität der Finanzmärkte, wie etwa dem neuen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, dürften nicht tabu sein. Die Länderkammer hatte hingegen vom Deutschen Bundestag vor dem Hintergrund der Krise der Landesbanken eine dahin zielende Einschränkung des Gesetzes gefordert.


Das Informationsfreiheitsgesetz nehme zwar auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Rücksicht, doch gelte diese Begrenzung keinesfalls pauschal für ganze Branchen wie etwa die Banken. "Es kann nicht angehen, dass Landespolitiker und Banker selbstherrlich darüber entscheiden, welche Informationen in den Medien erscheinen dürfen", kritisierte Konken. Wirtschaftsjournalismus dürfe nicht mit dem Abdruck von Unternehmensmitteilungen verwechselt werden.







Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner





Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter http://www.djv.de
Über Deutscher Journalisten-Verband DJV

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