DJV fordert: Journalisten von Datenspeicherung ausklammern
Mit Bedauern hat der DJV die endgültige Verabschiedung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den EU-Ministerrat aufgenommen. "Wie zu befürchten war, haben die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie angenommen und damit einer Massenüberwachung auch von Journalisten und deren Kontakten den Weg geebnet", kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken die Entscheidung des Rates. Nach dieser Richtlinie müssen Telefon- und Internetverbindungsdaten künftig mindestens ein halbes Jahr lang aufbewahrt werden. Bei besonders schweren Straftaten sollen die nationalen Ermittlungsbehörden auf die Daten zugreifen können.
"Pressefreiheit und Informantenschutz geraten mit dieser Richtlinie in Gefahr. Wenn Informanten nicht mehr sicher sein können, dass Telefon- oder E-Mail-Kontakte zu Journalisten geheim bleiben, werden sie sich doppelt überlegen, die Presse zu kontaktieren. Wir fordern deshalb vom Deutschen Bundestag, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht die Journalisten als Berufsgruppe von der Überwachung auszuklammern." Die Richtlinie lässt den einzelnen Mitgliedsländern einen gewissen Handlungsspielraum für die nationalen Gesetzgeber. Darüber hinaus müsse die Datenspeicherung tatsächlich auf die Minimalzeit von sechs Monaten begrenzt und die Umsetzungsfrist in nationales Recht von 18 Monaten voll ausgeschöpft werden. "In dieser Zeit muss der deutsche Gesetzgeber besonders sorgfältig darauf achten, dass Informantenschutz und Pressefreiheit gewahrt werden", sagte Konken weiter.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
"Pressefreiheit und Informantenschutz geraten mit dieser Richtlinie in Gefahr. Wenn Informanten nicht mehr sicher sein können, dass Telefon- oder E-Mail-Kontakte zu Journalisten geheim bleiben, werden sie sich doppelt überlegen, die Presse zu kontaktieren. Wir fordern deshalb vom Deutschen Bundestag, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht die Journalisten als Berufsgruppe von der Überwachung auszuklammern." Die Richtlinie lässt den einzelnen Mitgliedsländern einen gewissen Handlungsspielraum für die nationalen Gesetzgeber. Darüber hinaus müsse die Datenspeicherung tatsächlich auf die Minimalzeit von sechs Monaten begrenzt und die Umsetzungsfrist in nationales Recht von 18 Monaten voll ausgeschöpft werden. "In dieser Zeit muss der deutsche Gesetzgeber besonders sorgfältig darauf achten, dass Informantenschutz und Pressefreiheit gewahrt werden", sagte Konken weiter.
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