DJV: Bundesratsentscheidung zum BKA-Gesetz war richtig
Berlin, 28.11.2008 - Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt, dass das so genannte BKA-Gesetz im Bundesrat durchgefallen ist. Mehrere Bundesländer hatten sich, wie erwartet, in der heutigen Bundesratsabstimmung enthalten. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte nach der Entscheidung: "Ich halte das für einen Sieg für die Pressefreiheit in Deutschland."
In den vergangenen Wochen hatte sich der DJV immer wieder gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen, der weit reichende Befugnisse für das Bundeskriminalamt zur Abwehr von schweren Straftaten vorsieht. Noch am Vortag der Bundesratsentscheidung ging eine gemeinsame Stellungnahme von DJV, ARD, ZDF, BDZV, Deutschem Presserat, VDZ, ver.di und dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien an die Ministerpräsidenten. Kritisiert wurde in der Stellungnahme die im Gesetzentwurf enthaltene Möglichkeit für das Bundeskriminalamt, von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial zu verlangen. Dies sollte mit Zwangsgeld, Redaktionsdurchsuchung und Beugehaft durchgesetzt werden.
In der gemeinsamen Stellungnahme wurde auch kritisiert, dass Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten nur eingeschränkt das Recht zur Zeugnisverweigerung gewährt werden sollte, während Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete den vollen Schutz genießen. Die Medienverbände und Unternehmen forderten eine Gleichbehandlung der Berufsgeheimnisträger. Es sei schließlich nachvollziehbar, sagte Konken, "dass Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten nur ein eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden werden soll, während Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete den vollen Schutz genießen."
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter http://www.djv.de
In den vergangenen Wochen hatte sich der DJV immer wieder gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen, der weit reichende Befugnisse für das Bundeskriminalamt zur Abwehr von schweren Straftaten vorsieht. Noch am Vortag der Bundesratsentscheidung ging eine gemeinsame Stellungnahme von DJV, ARD, ZDF, BDZV, Deutschem Presserat, VDZ, ver.di und dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien an die Ministerpräsidenten. Kritisiert wurde in der Stellungnahme die im Gesetzentwurf enthaltene Möglichkeit für das Bundeskriminalamt, von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial zu verlangen. Dies sollte mit Zwangsgeld, Redaktionsdurchsuchung und Beugehaft durchgesetzt werden.
In der gemeinsamen Stellungnahme wurde auch kritisiert, dass Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten nur eingeschränkt das Recht zur Zeugnisverweigerung gewährt werden sollte, während Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete den vollen Schutz genießen. Die Medienverbände und Unternehmen forderten eine Gleichbehandlung der Berufsgeheimnisträger. Es sei schließlich nachvollziehbar, sagte Konken, "dass Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten nur ein eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden werden soll, während Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete den vollen Schutz genießen."
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