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DJV bezeichnet Dresdner Urteil als überzogen

Dresden, 13.08.2010 - Das am heutigen Freitag vom Dresdner Amtsgericht verkündete Urteil gegen die beiden freien Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel ist nach Ansicht des Deutschen Journalisten-Verbandes überzogen. "Es ist schmerzlich für die beiden Kollegen und schädlich für den Journalismus in Deutschland, dass Thomas Datt und Arndt Ginzel mit den Mitteln des Strafrechts verurteilt wurden", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Wenn das Urteil Schule macht, besteht die Gefahr, dass auch andernorts versucht wird, kritisch und investigativ recherchierende Journalisten einzuschüchtern."


Das Amtsgericht Dresden hatte vorab die beiden angeklagten Journalisten wegen übler Nachrede zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Streitgegenstand war eine in Frageform formulierte Textpassage in Zeit.online. Für Formulierungen in einem Spiegel-Artikel waren Datt und Ginzel auch angeklagt gewesen. Hier folgte das Gericht jedoch nicht der Staatsanwaltschaft und sprach die beiden Journalisten frei. Sie wurden vom DJV Sachsen in ihrem Rechtsstreit juristisch unterstützt. "In Anklage und Prozess wurden völlig normale journalistische Arbeitsabläufe und Handlungen kriminalisiert. Das können wir nicht hinnehmen", so die sächsische DJV-Landesvorsitzende Sabine Bachert.


DJV-Vorsitzender Konken betonte, es sei außergewöhnlich, dass mit den Mitteln des Strafrechts gegen die Journalisten vorgegangen worden sei. "Das Presserecht bietet die notwendigen Instrumente, mit denen sich Betroffene gegen mögliche Fehler von Journalistinnen und Journalisten zur Wehr setzen können." Warum in Dresden anders vorgegangen wurde, sei nicht nachvollziehbar.


Sobald die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt, wird der DJV über mögliche weitere Schritte beraten.





Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner





Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter http://www.djv.de

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