DJV bekräftigt Nein zur Online-Durchsuchung
Berlin, 4.06.2008 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat nach der heutigen Zustimmung des Bundeskabinetts zum Entwurf des so genannten BKA-Gesetzes sein Nein zur Online-Durchsuchung bekräftigt. Der Entwurf enthält weiterhin die umstrittenen Regelungen zur Online-Durchsuchung und eine Relativierung des Informantenschutzes. Staatliche Ermittler sollen die Möglichkeit erhalten, in Verdachtsfällen ohne Wissen der Betroffenen in deren Computer einzudringen und die Inhalte der PC's auszuspähen, wenn sie unvermeidbar betroffen sind, wie es im Entwurf heißt. "Diese Regelung bietet staatlichen Stellen den Zugriff auf Computer von Journalistinnen und Journalisten. Staatliche Eingriffe in Redaktionen sind mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Wenn Ermittler die Computer von Journalistinnen und Journalisten sowie deren Informanten ausspähten, würden wichtige Rechte der Medien auf einen Schlag de facto gestrichen: das Redaktionsgeheimnis, das Zeugnisverweigerungsrecht und damit der Informantenschutz sowie die Freiheit der Berichterstattung. "Das Mittel der Online-Durchsuchung gefährdet die Freiheit der Medien", warnte Konken. Wer über Verbrechen recherchiere, könne nach dem Gesetzentwurf ins Fadenkreuz der Online-Fahnder geraten.
Der DJV appellierte an die Fraktionen des Deutschen Bundestags, dem Regierungsentwurf zum BKA-Gesetz die Zustimmung zu verweigern.
Der DJV appellierte an die Fraktionen des Deutschen Bundestags, dem Regierungsentwurf zum BKA-Gesetz die Zustimmung zu verweigern.