DJV begrüßt besseren Schutz des geistigen Eigentums
Berlin, 28.08.2008 - Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt, dass Journalistinnen und Journalisten einfacher zu ihrem Recht kommen, wenn das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung geistigen Eigentums am 1. September in Kraft tritt. Bei Streitigkeiten über die Nutzung geistigen Eigentums wird die Position der Urheber gestärkt, die Auskunftspflicht bei Verletzung des Urheberrechts verbessert. "Wir gehen davon aus, dass Verstöße gegen das Urheberrecht etwa bei Texten und Fotos nun häufiger geahndet werden", freute sich DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Konken bedauerte jedoch, "dass Urheberrechtsverletzer nur den einfachen Preis zahlen. Wünschenswert wäre gewesen, dass sie doppelten Schadenersatz leisten müssen." Dafür hatte der DJV während des Gesetzgebungsverfahrens gemeinsam mit der Initiative Urheberrecht plädiert. Insgesamt sei das Gesetz der Schritt in die richtige Richtung, sagte Konken.
Mit dem neuen Gesetz wird die EU-Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in nationales Recht umgesetzt, in der davon die Rede ist, dass "mindestens" der einfache Preis zu zahlen sei.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter http://www.djv.de
Konken bedauerte jedoch, "dass Urheberrechtsverletzer nur den einfachen Preis zahlen. Wünschenswert wäre gewesen, dass sie doppelten Schadenersatz leisten müssen." Dafür hatte der DJV während des Gesetzgebungsverfahrens gemeinsam mit der Initiative Urheberrecht plädiert. Insgesamt sei das Gesetz der Schritt in die richtige Richtung, sagte Konken.
Mit dem neuen Gesetz wird die EU-Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in nationales Recht umgesetzt, in der davon die Rede ist, dass "mindestens" der einfache Preis zu zahlen sei.
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