DJV Rundfunk
11. Dez. 2006 – Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Ministerpräsidenten auf, Programmfreiheit und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland nicht durch Kompromisse mit der EU in Frage zu stellen. Bei ihrer Konferenz am kommenden Mittwoch wollen die Ministerpräsidenten über eine Annäherung an die Position der EU-Kommission in der Beihilfefrage bei der Rundfunkgebühr entscheiden. Von einigen Bundesländern wird gefordert, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so eng zu bestimmen, dass die EU-Kommission einlenkt. EU-Wettbewerbs-Kommissarin Neelie Kroes stellt die Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender nachdrücklich in Frage, weil sie darin eine nach EU-Recht unzulässige Beihilfe sieht. „Die Rundfunkgebühr ist keine Beihilfe und der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein pures Wirtschaftsprodukt“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Für Kulturgüter, und nichts anderes ist der Rundfunk, müssen in Europa andere Spielregeln gelten als für Industrieprodukte.“ Setze sich die Wettbewerbskommissarin durch, sei die Rundfunkgebühr in höchster Gefahr. Deswegen bestehe kein Anlass, der Kommission weiter entgegen zu kommen. Für die Aufgabenbestimmung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und für die Finanzierungsfragen seien die Mitgliedstaaten zuständig und nicht die Wettbewerbshüter der EU.
Die Höhe der Gebühr werde durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) in einem transparenten Verfahren von unabhängiger Seite ermittelt. Zudem legten die Rundfunkanstalten über jeden eingenommenen und ausgegebenen Euro nachvollziehbar Rechenschaft ab, erklärte Konken weiter. „Es gibt also keinen Grund dafür, dass die Ministerpräsidenten von ihrer bisherigen Linie abweichen und auf Kuschelkurs mit der EU-Kommission gehen. Jedes weitere Entgegenkommen von deutscher Seite wäre eine Gefahr für die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.“
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Die Höhe der Gebühr werde durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) in einem transparenten Verfahren von unabhängiger Seite ermittelt. Zudem legten die Rundfunkanstalten über jeden eingenommenen und ausgegebenen Euro nachvollziehbar Rechenschaft ab, erklärte Konken weiter. „Es gibt also keinen Grund dafür, dass die Ministerpräsidenten von ihrer bisherigen Linie abweichen und auf Kuschelkurs mit der EU-Kommission gehen. Jedes weitere Entgegenkommen von deutscher Seite wäre eine Gefahr für die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.“
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner