Deutscher Fachjournalisten-Verband kommentiert NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung
Deutscher Fachjournalisten-Verband begrüßt Ablehnung der des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Online-Durchsuchung durch das Bundesverfassungsgericht
Berlin, 27.02.2008 Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, Online-Durchsuchungen nur unter strengsten Auflagen durchführen zu können.
Das Vorhaben der Online-Durchsuchung war von Anfang an juristisch fragwürdig. Wir begrüßen es daher, dass diesen Plänen heute Einhalt geboten wurde, kommentierte Thomas Dreesen, Vorstand des DFJV, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das dieses Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schränkt die Recherchefreiheit der Journalisten ohnehin schon in unzulässiger Weise ein, eine Ausweitung staatlicher Abhörmöglichkeiten durch die geplante Online-Durchsuchung hätte den Informantenschutz der Journalisten noch weiter ausgehebelt, so Dreesen weiter.
In dem Verfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer durch Behörden erlaubt.
Die heimliche Online-Durchsuchung verletze das Persönlichkeitsrecht, hieß es zur Begründung. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Entscheidung weise über den konkreten Fall hinaus. Das Bundesverfassungsgericht stellte erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gebe.
Das Verfahren hat nach Ansicht des DFJV grundsätzliche Bedeutung für die geplante Online-Durchsuchung. Der Verband geht davon aus, dass aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Pläne zur Online-Durchsuchung auf Bundesebene und in anderen Bundesländern vorerst gestoppt sind.
Über den DFJV
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) ist der Berufsverband für Journalisten, die sich auf ein Ressort oder ein Themengebiet spezialisiert haben. Dabei versteht er sich zugleich als Sprachrohr, Anwalt, Berater und Dienstleister für Journalisten. So bietet er seinen rund 8000 Mitgliedern unter anderem Leistungen wie Beratung, Rechtsschutz, Networking und ein Auftrags- und Jobportal. Er veranstaltet den jährlichen Deutschen Fachjournalisten-Kongress und gibt die Publikation Fachjournalist" heraus. Aufgrund der ausgeprägten Serviceorientierung und des breiten Angebotes verzeichnet der DFJV ein hohes Mitgliederwachstum und gehört zu den Verbänden mit der höchsten Mitgliederzufriedenheit in Deutschland.
Mehr Informationen unter: www.dfjv.de
Kontakt:
Thomas Dreesen
Vorstand
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
Machnower Straße 27
14165 Berlin
Tel. 030 / 81 00 36 883
Sek. 030 / 81 00 36 880
Fax: 030 / 81 00 36 889
http://www.DFJV.de
AG Charlottenburg HRB 104390 B
Steuer-Nr. 29/507/05653
Vorstand: Thomas Dreesen
Präsident: Prof. Dr. Siegfried Quandt
Aufsichtsratsvors.: Heinrich Ackermann
Berlin, 27.02.2008 Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, Online-Durchsuchungen nur unter strengsten Auflagen durchführen zu können.
Das Vorhaben der Online-Durchsuchung war von Anfang an juristisch fragwürdig. Wir begrüßen es daher, dass diesen Plänen heute Einhalt geboten wurde, kommentierte Thomas Dreesen, Vorstand des DFJV, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das dieses Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schränkt die Recherchefreiheit der Journalisten ohnehin schon in unzulässiger Weise ein, eine Ausweitung staatlicher Abhörmöglichkeiten durch die geplante Online-Durchsuchung hätte den Informantenschutz der Journalisten noch weiter ausgehebelt, so Dreesen weiter.
In dem Verfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer durch Behörden erlaubt.
Die heimliche Online-Durchsuchung verletze das Persönlichkeitsrecht, hieß es zur Begründung. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Entscheidung weise über den konkreten Fall hinaus. Das Bundesverfassungsgericht stellte erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gebe.
Das Verfahren hat nach Ansicht des DFJV grundsätzliche Bedeutung für die geplante Online-Durchsuchung. Der Verband geht davon aus, dass aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Pläne zur Online-Durchsuchung auf Bundesebene und in anderen Bundesländern vorerst gestoppt sind.
Über den DFJV
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) ist der Berufsverband für Journalisten, die sich auf ein Ressort oder ein Themengebiet spezialisiert haben. Dabei versteht er sich zugleich als Sprachrohr, Anwalt, Berater und Dienstleister für Journalisten. So bietet er seinen rund 8000 Mitgliedern unter anderem Leistungen wie Beratung, Rechtsschutz, Networking und ein Auftrags- und Jobportal. Er veranstaltet den jährlichen Deutschen Fachjournalisten-Kongress und gibt die Publikation Fachjournalist" heraus. Aufgrund der ausgeprägten Serviceorientierung und des breiten Angebotes verzeichnet der DFJV ein hohes Mitgliederwachstum und gehört zu den Verbänden mit der höchsten Mitgliederzufriedenheit in Deutschland.
Mehr Informationen unter: www.dfjv.de
Kontakt:
Thomas Dreesen
Vorstand
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
Machnower Straße 27
14165 Berlin
Tel. 030 / 81 00 36 883
Sek. 030 / 81 00 36 880
Fax: 030 / 81 00 36 889
http://www.DFJV.de
AG Charlottenburg HRB 104390 B
Steuer-Nr. 29/507/05653
Vorstand: Thomas Dreesen
Präsident: Prof. Dr. Siegfried Quandt
Aufsichtsratsvors.: Heinrich Ackermann