Deutsche kaufen gern im Internet ein
Online Einkaufen wird immer beliebter. 2007 haben 41 Prozent der Deutschen im Internet Waren oder Dienstleistungen bestellt. Zum Vergleich: 2006 lag die Quote bei 38 Prozent, ein Jahr zuvor bei 32 Prozent. Innerhalb der 27 EU-Staaten belegt Deutschland damit Rang 4. An der Spitze steht Großbritannien mit einer Quote von 44 Prozent, gefolgt von Dänemark und den Niederlanden mit je 43 Prozent. Das gab der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) heute in Berlin bekannt. „Online-Shopping bietet viele Vorteile: Es ist prreistransparent, bequem und meist auch umweltschonend – zudem ist ein Umtausch in aller Regel problemlos“, kommentierte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer die neuen Zahlen.
In Süd- und Osteuropa geht man demgegenüber im Internet nur selten auf Einkaufstour. So lag die Quote der Online-Shopper in Spanien und Portugal lediglich bei 13 bzw. 6 Prozent, in Polen und Estland bei 11 bzw. 6 Prozent, in Rumänien und Bulgarien sogar nur bei 2 Prozent.
Ein klarer Zusammenhang besteht bei Privatpersonen zwischen der Art des Internet-Anschlusses und der Bereitschaft, im Internet einzukaufen: Lebten die Befragten in einem Haushalt mit Breitband-Zugang, so stieg die Quote der Online-Shopper in Deutschland auf 57 Prozent.
BITKOM-Präsident Scheer begrüßt die große Offenheit der Deutschen gegenüber diesen neuen technologischen Einkaufs-Möglichkeiten. „Umso wichtiger ist es, den Reechtsrahmen weiter zu optimieren, sagt Scheer. Beispielsweise benötigen kleinere Online-Händler dringend ein praxisnahes und rechtssicheres Muster, mit dem sie ihre Kunden über deren Widerrufsrecht informieren können. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind im deutschen Recht extrem komplex und schwierig umzusetzen. Daher hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf vorgestellt, der einen veralteten Mustertext von 2002 ersetzen soll. BITKOM hält jedoch auch die neue Version für ungeeignet. „Der Text umfasst in normaler Schrift vier DIIN-A4-Seiten“, kommentiert Scheer. „Das liest in der Praxis niemand, und bei Bestellungen per Handy ist die Belehrung auf den kleinen Displays nicht wirklich darstellbar.
Zur Methodik: Die Berechnungen zur Verbreitung des Online-Shoppings in den einzelnen EU-Staaten (Ranking) basieren auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Als Online-Shopper gelten Personen, die in den letzten drei Monaten vor dem Erhebungszeitpunkt Waren oder Dienstleistungen über das Internet bestellt haben. Berücksichtigt sind Personen zwischen 16 und 74 Jahren.
Ansprechpartner
Marc Thylmann
Pressesprecher
Technologien & Dienste
+49. 30. 27576-111
Fax +49. 30. 27576-51-111
m.thylmann@bitkom.org
Dr. Kai Kuhlmann
Bereichsleiter Electronic
Business-Recht
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k.kuhlmann@bitkom.org
In Süd- und Osteuropa geht man demgegenüber im Internet nur selten auf Einkaufstour. So lag die Quote der Online-Shopper in Spanien und Portugal lediglich bei 13 bzw. 6 Prozent, in Polen und Estland bei 11 bzw. 6 Prozent, in Rumänien und Bulgarien sogar nur bei 2 Prozent.
Ein klarer Zusammenhang besteht bei Privatpersonen zwischen der Art des Internet-Anschlusses und der Bereitschaft, im Internet einzukaufen: Lebten die Befragten in einem Haushalt mit Breitband-Zugang, so stieg die Quote der Online-Shopper in Deutschland auf 57 Prozent.
BITKOM-Präsident Scheer begrüßt die große Offenheit der Deutschen gegenüber diesen neuen technologischen Einkaufs-Möglichkeiten. „Umso wichtiger ist es, den Reechtsrahmen weiter zu optimieren, sagt Scheer. Beispielsweise benötigen kleinere Online-Händler dringend ein praxisnahes und rechtssicheres Muster, mit dem sie ihre Kunden über deren Widerrufsrecht informieren können. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind im deutschen Recht extrem komplex und schwierig umzusetzen. Daher hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf vorgestellt, der einen veralteten Mustertext von 2002 ersetzen soll. BITKOM hält jedoch auch die neue Version für ungeeignet. „Der Text umfasst in normaler Schrift vier DIIN-A4-Seiten“, kommentiert Scheer. „Das liest in der Praxis niemand, und bei Bestellungen per Handy ist die Belehrung auf den kleinen Displays nicht wirklich darstellbar.
Zur Methodik: Die Berechnungen zur Verbreitung des Online-Shoppings in den einzelnen EU-Staaten (Ranking) basieren auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Als Online-Shopper gelten Personen, die in den letzten drei Monaten vor dem Erhebungszeitpunkt Waren oder Dienstleistungen über das Internet bestellt haben. Berücksichtigt sind Personen zwischen 16 und 74 Jahren.
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