DDGI: Stellungnahme zur Regelung öffentlicher und systematischer Bildaufnahmen
Wuppertal, 18.05.2010, Der DDGI befürchtet extreme Behinderung der gesamten Geoinformationswirtschaft und Nachteile für alle Bereiche der Wirtschaft falls der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ratifiziert wird.
Der durch die Freie und Hansestadt Hamburg und das Saarland eingebrachte Antrag auf Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes wird vom Deutschen Dachverband für Geoinformation (DDGI) abgelehnt. Dabei geht es ihm in erster Linie nicht um die Frage, ob Gesichter und KFZ-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden sollen - das ist wohl eindeutig und wird mittlerweile ja auch von alle Beteiligten so gesehen - sondern um das unkenntlich machen von ganzen Gebäuden auf Antrag des Eigentümers oder Mieters sowie aufwändige Vorabinformationen für Behörden und Bürger, die gesetzlich vorgeschrieben werden sollen. Der DDGI befürchtet hier Auswirkungen, die sich für die Erstellung von Datenmodellen ergeben. Projekte wie die systematische Erstellung von Informationssystemen z.B. für Umweltdaten (Solarkataster zur Ermittlung des Solarpotentials von Dächern, Überflutungsmodelle für den Hochwasserschutz, u.a.), von denen Bürger, Verwaltung und die Umwelt profitieren, wären nur mit erheblich höherem Aufwand zu realisieren, wenn nicht ganz in Frage gestellt.
Auch muss man die Mehrwerte und Potentiale der durch private Anbieter (schon) bereitgestellten Geodaten und georeferenzierten Bildmaterialien sehen, die bereits intensiv durch die Wirtschaft, den Bürgern und den Behörden aus Bund und Ländern genutzt werden. Private Bildaufnahmen können dieses Angebot nur bereichern und von hohem Nutzen sein. Die Verbesserung touristischer Information mit POI, neue Navigationslösungen oder bessere Informationen für den Brand- oder Katastrophenfall seien hier beispielhaft angesprochen.
Der Gesetzentwurf ist auch unter der Fragestellung ob Gebäude überhaupt personenbezogene Daten sind, zu betrachten. Im aktuellen, von Herrn Professor Forgó erstellten, Gutachten des Instituts für Rechtsinformatik der Leibniz-Universität in Hannover wird bezweifelt, dass das Fotografieren von Häuserfassaden eine datenschutzrechtliche Relevanz hat. Bildaufnahmen von Häuserfronten, so das Gutachten, sind keine personenbezogenen Sachdaten. Es handelt sich, laut Gutachten, weder um Einzelangaben im Sinne des §3 Abs. 1 BDSG noch um Informationen über sachliche Verhältnisse einer Person. Da wären viele Daten, die von Kommunen erfasst und im Internet zur Verfügung gestellt werden, erheblich kritischer zu sehen. Auch sie würden zukünftig unter diesen Gesetzentwurf fallen, wenn die Schaffung und öffentliche Bereitstellung (Webportal) nicht ausdrücklich als Pflichtaufgabe vorgeschrieben sind.
Zuletzt stellt sich die Frage, wie eine Legitimation des Antragstellers überprüft werden soll. Ist es wirklich der Eigentümer oder Mieter des Gebäudes der den Antrag stellt, oder wurde der Antrag von einem unberechtigten Dritten gestellt. Die dadurch entstehende Datenbank ist datenschutzrechtlich um ein Vielfaches kritischer zu sehen, als georeferenzierte Informationen und der Missbrauch ist absehbar.
Der Gesetzesentwurf wirft mehr Fragen auf als er Antworten gibt. Wie sind die Grenzen des Begriffs "systematische Erfassung" definiert. Wann fängt die systematische Sammlung an: Eine Straße? Eine Häuserzeile? Eine Stadt? Beim Passus "..., insbesondere ihre Bereitstellung im Internet" stellt sich die Frage welche Formen der Datensammlungen noch betroffen sein könnten!
Rechtsunsicherheit entsteht in allen Branchen die georeferenzierte Bilder in größerem Umfang (systematisch?) nutzen. Kann zum Beispiel der Mieter gegen den Willen des Vermieters die Veröffentlichung eines Bildes auf einem Maklerportal verhindern?
Auch eine Kostenneutralität muss in Frage gestellt werden. Es entstehten der Wirtschaft und den Behörden höhere Verwaltungskosten.
"Der DDGI warnt eindringlich davor Gesetzesänderungen auf Kosten eines Wirtschaftszweiges zu vollziehen, der mit aktuellen Geoinformationen erhebliche Mehrwerte für die deutsche Wirtschaft und die deutsche Bevölkerung schafft! Hier wird mit unnötigem Aktionismus die Rechtsgrundlage für die Geoinformationswirtschaft verschlechtert ohne Kosten und Nutzen gegeneinander abzuwägen!" protestiert Präsident Udo Stichling energisch gegen die Ideen aus Hamburg und dem Saarland.
Der durch die Freie und Hansestadt Hamburg und das Saarland eingebrachte Antrag auf Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes wird vom Deutschen Dachverband für Geoinformation (DDGI) abgelehnt. Dabei geht es ihm in erster Linie nicht um die Frage, ob Gesichter und KFZ-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden sollen - das ist wohl eindeutig und wird mittlerweile ja auch von alle Beteiligten so gesehen - sondern um das unkenntlich machen von ganzen Gebäuden auf Antrag des Eigentümers oder Mieters sowie aufwändige Vorabinformationen für Behörden und Bürger, die gesetzlich vorgeschrieben werden sollen. Der DDGI befürchtet hier Auswirkungen, die sich für die Erstellung von Datenmodellen ergeben. Projekte wie die systematische Erstellung von Informationssystemen z.B. für Umweltdaten (Solarkataster zur Ermittlung des Solarpotentials von Dächern, Überflutungsmodelle für den Hochwasserschutz, u.a.), von denen Bürger, Verwaltung und die Umwelt profitieren, wären nur mit erheblich höherem Aufwand zu realisieren, wenn nicht ganz in Frage gestellt.
Auch muss man die Mehrwerte und Potentiale der durch private Anbieter (schon) bereitgestellten Geodaten und georeferenzierten Bildmaterialien sehen, die bereits intensiv durch die Wirtschaft, den Bürgern und den Behörden aus Bund und Ländern genutzt werden. Private Bildaufnahmen können dieses Angebot nur bereichern und von hohem Nutzen sein. Die Verbesserung touristischer Information mit POI, neue Navigationslösungen oder bessere Informationen für den Brand- oder Katastrophenfall seien hier beispielhaft angesprochen.
Der Gesetzentwurf ist auch unter der Fragestellung ob Gebäude überhaupt personenbezogene Daten sind, zu betrachten. Im aktuellen, von Herrn Professor Forgó erstellten, Gutachten des Instituts für Rechtsinformatik der Leibniz-Universität in Hannover wird bezweifelt, dass das Fotografieren von Häuserfassaden eine datenschutzrechtliche Relevanz hat. Bildaufnahmen von Häuserfronten, so das Gutachten, sind keine personenbezogenen Sachdaten. Es handelt sich, laut Gutachten, weder um Einzelangaben im Sinne des §3 Abs. 1 BDSG noch um Informationen über sachliche Verhältnisse einer Person. Da wären viele Daten, die von Kommunen erfasst und im Internet zur Verfügung gestellt werden, erheblich kritischer zu sehen. Auch sie würden zukünftig unter diesen Gesetzentwurf fallen, wenn die Schaffung und öffentliche Bereitstellung (Webportal) nicht ausdrücklich als Pflichtaufgabe vorgeschrieben sind.
Zuletzt stellt sich die Frage, wie eine Legitimation des Antragstellers überprüft werden soll. Ist es wirklich der Eigentümer oder Mieter des Gebäudes der den Antrag stellt, oder wurde der Antrag von einem unberechtigten Dritten gestellt. Die dadurch entstehende Datenbank ist datenschutzrechtlich um ein Vielfaches kritischer zu sehen, als georeferenzierte Informationen und der Missbrauch ist absehbar.
Der Gesetzesentwurf wirft mehr Fragen auf als er Antworten gibt. Wie sind die Grenzen des Begriffs "systematische Erfassung" definiert. Wann fängt die systematische Sammlung an: Eine Straße? Eine Häuserzeile? Eine Stadt? Beim Passus "..., insbesondere ihre Bereitstellung im Internet" stellt sich die Frage welche Formen der Datensammlungen noch betroffen sein könnten!
Rechtsunsicherheit entsteht in allen Branchen die georeferenzierte Bilder in größerem Umfang (systematisch?) nutzen. Kann zum Beispiel der Mieter gegen den Willen des Vermieters die Veröffentlichung eines Bildes auf einem Maklerportal verhindern?
Auch eine Kostenneutralität muss in Frage gestellt werden. Es entstehten der Wirtschaft und den Behörden höhere Verwaltungskosten.
"Der DDGI warnt eindringlich davor Gesetzesänderungen auf Kosten eines Wirtschaftszweiges zu vollziehen, der mit aktuellen Geoinformationen erhebliche Mehrwerte für die deutsche Wirtschaft und die deutsche Bevölkerung schafft! Hier wird mit unnötigem Aktionismus die Rechtsgrundlage für die Geoinformationswirtschaft verschlechtert ohne Kosten und Nutzen gegeneinander abzuwägen!" protestiert Präsident Udo Stichling energisch gegen die Ideen aus Hamburg und dem Saarland.