Datenschutz und Kundendialog schließen sich nicht aus
Frankfurt, 23.10.2008 Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur zukünftigen Nutzung von Kundendaten schießt weit über das Ziel hinaus. Er bedroht branchenübergreifend die Neukundenwerbung und wird von daher weitreichende negative wirtschaftliche Konsequenzen haben. Davor warnen der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) und der Deutsche Dialogmarketing
Verband (DDV) gemeinsam. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Politik auf die jüngsten Fälle von kriminellem Datenhandel. Es kann aber nicht sein, dass aufgrund des vorsätzlichen kriminellen Handelns Einzelner die große Zahl seriöser werbetreibender Unternehmen und ganze Wirtschaftsbranchen pauschal unter Generalverdacht gestellt werden. Krimineller Datenhandel ist bereits nach jetzigem Recht verboten und unter Strafe gestellt. Die nun angekündigte Gesetzesänderung
löst nicht das Problem kriminellen Handelns. Vielmehr müssten Verbraucher in Zukunft auf die Zusendung interessanter und z.B. preisvergleichender Angebote verzichten. Laut Gesetzentwurf müssen Unternehmen zukünftig vor einer schriftlichen Kontaktaufnahme mit
potentiellen Neukunden zwingend deren aktive Einwilligung einholen. Zu diesem Zweck soll das so genannte „Listenprivileg“ ersatzlos gestrichen werden. Diese Regelung ist eine Ausnahme des gesetzlichen
Verbots zur Verwendung personenbezogener Daten und lässt die für die Werbebranche so wichtige Übermittlung und Nutzung von Adresslisten für Werbezwecke zu, solange kein Widerspruch vorliegt. Viele Unternehmen unterschiedlichster Branchen nutzen adressierte Werbesendungen
(Gesamtausgaben 2007: rund 11,5 Mrd. Euro). Bei Wegfall des Listenprivilegs müssten sie in Zukunft auf Postwurfsendungen oder Flyer ausweichen - mit extrem hohen Kosten und Streuverlusten.
Neukundenwerbung ist die Basis jeglichen unternehmerischen Erfolgs. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen können sich aufwändige Zeitungsanzeigen oder Fernsehspots nicht
leisten. bvh und DDV fordern daher die Beibehaltung des Listenprivilegs. Seine Weitergeltung könnte zukünftig an Bedingungen geknüpft werden. Die Verbände schlagen den verpflichtenden Einsatz der
DDV-Robinsonliste vor. Sie ermöglicht Bürgern den Schutz vor unerwünschter adressierter Werbung. Weiterhin begrüßen bvh und DDV die geplante Einführung eines Datenschutzsiegels für Unternehmen.
Wer ein solches „TÜV-Siegel“ besitzt, muss das Listenprivileg aber in Zukunft weiter nutzen dürfen. Auf diese Weise kann ein gerechter Interessenausgleich geschaffen werden, denn Datenschutz und Kundendialog schließen sich nicht aus.
Verband (DDV) gemeinsam. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Politik auf die jüngsten Fälle von kriminellem Datenhandel. Es kann aber nicht sein, dass aufgrund des vorsätzlichen kriminellen Handelns Einzelner die große Zahl seriöser werbetreibender Unternehmen und ganze Wirtschaftsbranchen pauschal unter Generalverdacht gestellt werden. Krimineller Datenhandel ist bereits nach jetzigem Recht verboten und unter Strafe gestellt. Die nun angekündigte Gesetzesänderung
löst nicht das Problem kriminellen Handelns. Vielmehr müssten Verbraucher in Zukunft auf die Zusendung interessanter und z.B. preisvergleichender Angebote verzichten. Laut Gesetzentwurf müssen Unternehmen zukünftig vor einer schriftlichen Kontaktaufnahme mit
potentiellen Neukunden zwingend deren aktive Einwilligung einholen. Zu diesem Zweck soll das so genannte „Listenprivileg“ ersatzlos gestrichen werden. Diese Regelung ist eine Ausnahme des gesetzlichen
Verbots zur Verwendung personenbezogener Daten und lässt die für die Werbebranche so wichtige Übermittlung und Nutzung von Adresslisten für Werbezwecke zu, solange kein Widerspruch vorliegt. Viele Unternehmen unterschiedlichster Branchen nutzen adressierte Werbesendungen
(Gesamtausgaben 2007: rund 11,5 Mrd. Euro). Bei Wegfall des Listenprivilegs müssten sie in Zukunft auf Postwurfsendungen oder Flyer ausweichen - mit extrem hohen Kosten und Streuverlusten.
Neukundenwerbung ist die Basis jeglichen unternehmerischen Erfolgs. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen können sich aufwändige Zeitungsanzeigen oder Fernsehspots nicht
leisten. bvh und DDV fordern daher die Beibehaltung des Listenprivilegs. Seine Weitergeltung könnte zukünftig an Bedingungen geknüpft werden. Die Verbände schlagen den verpflichtenden Einsatz der
DDV-Robinsonliste vor. Sie ermöglicht Bürgern den Schutz vor unerwünschter adressierter Werbung. Weiterhin begrüßen bvh und DDV die geplante Einführung eines Datenschutzsiegels für Unternehmen.
Wer ein solches „TÜV-Siegel“ besitzt, muss das Listenprivileg aber in Zukunft weiter nutzen dürfen. Auf diese Weise kann ein gerechter Interessenausgleich geschaffen werden, denn Datenschutz und Kundendialog schließen sich nicht aus.