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Datenschutz: BITKOM für bessere Kontrollen und schärfere Sanktionen

Hightech-Verband sieht Vollzugs-Defizit / Sensible Daten müssen besonders gut geschützt werden
bitkom | 04.09.2008
Berlin, 4. September 2008

Nach der heutigen Datenschutz-Beratung des Bundeskabinetts hat sich der BITKOM für eine gründliche Prüfung möglicher Gesetzesänderungen ausgesprochen. Dies gilt insbesondere in der Diskussion über eine so genannte „Opt-In“-Regelung. Damit ist eine obligatorische, aktive Einwilligung von Verbrauchern zur Datenweitergabe gemeint. „Eine solche Einwilligung kann dort sinnvoll sein, wo Daten erhoben werden, ohne dass eine Kundenbeziehung besteht oder angebahnt wird“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, „zum Beispiel bei Gewinnspielen.“ Die Regelung dürfe aber kein Rundumschlag sein. Die Vorschriften müssten sich auf bestimmte Bereiche des gewerblichen Datenhandels beschränken. BITKOM setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass sensible Daten wie Kontoinformationen und Gesundheitsdaten besser geschützt werden als reine Adressdaten. Hier müsse noch stärker differenziert werden, auch bei der Frage der Einwilligungspflicht.



In erster Linie plädiert der BITKOM für einen effektiveren Vollzug des geltenden Datenschutzrechts und schärfere Sanktionen. „Wir müssen vor allem dafür sorgen, dass kriminelle Vorgänge möglichst verhindert, zumindest aber schnell aufgeklärt und die Verantwortlichen bestraft werden“, sagte Prof. Scheer mit Blick auf die jüngsten Fälle des illegalen Handels mit Kundendaten. Scheer zufolge könnten schärfere Sanktionen sinnvoll sein. Vorsätzliche Rechtsverstöße sollten mit einer Abschöpfung von illegal erworbenen Gewinnen geahndet werden. Zudem sei eine Erhöhung des Bußgeldrahmens denkbar. „Das Strafmaß muss aber auch ausgeschöpft werden“, sagte Scheer. „Bisher ist das selten der Fall. Es gibt vor allem ein Defizit im Vollzug, nicht in der Gesetzgebung.“ Der BITKOM unterstützt deshalb unter anderem den Vorschlag der Datenschutzaufsichtsbehörden, deren personelle und finanzielle Ausstattung zu verbessern.



Der BITKOM plädiert gleichzeitig dafür, das deutsche Datenschutzrecht auf seine Aktualität hin zu überprüfen. „Wir haben in vielen Bereichen sehr strenge Vorschriften, müssen die Gesetze aber immer wieder an die digitale Welt anpassen“, so Prof. Scheer. Eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes dürfe aber kein Schnellschuss sein. Scheer: „Man darf den Datenschutz nicht mit Hauruck-Methoden behandeln.“ Für überzogen hält der Hightech-Verband etwa ein generelles Verbot der Datenweitergabe in der Wirtschaft. „Es besteht die Gefahr, dass bei einem Totalverbot manche Produkte und Services nicht mehr angeboten werden können.“ Das beträfe zum Beispiel Unternehmen, die Teile ihrer Leistungen über Tochterfirmen und externe Dienstleister erbringen, etwa beim Versand von Waren, sowie innovative junge Unternehmen, die auf neuen Märkten aktiv werden.



Der Hightech-Verband forderte gleichzeitig Unternehmen auf, Kunden noch stärker als bisher auf ihre Rechte hinzuweisen. Scheer: „Wir brauchen mündige Kunden. Ohne das Vertrauen der Kunden kann kein Anbieter auf Dauer erfolgreich sein.“



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