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CHIP - Schluss mit dem Werbeterror: Die besten Tipps gegen Spam und lästige Anrufer

München, 1. Februar 2010 – Das nervt jeden: Anrufe von Unbekannten, die mit immer neuen Maschen auf Kundenjagd gehen. Nicht minder ärgerlich sind Spam-Mails oder Lockangebote per SMS. Niemand ist vor diesen Belästigungen sicher. Doch muss man sie sich tatsächlich gefallen lassen? Und gibt es Möglichkeiten, den Werbeterror von vornherein zu unterbinden? Wichtige Fragen, die CHIP Test & Kauf, das Verbrauchermagazin für digitale Technik, in seiner aktuellen Ausgabe beantwortet.

Den juristischen Kampf gegen Spammer nimmt kaum jemand auf – die Chancen, der Täter habhaft zu werden, sind einfach zu gering, zumal die Delikte einen größeren Aufwand kaum lohnen. Bei telefonischen Belästigungen sieht die Sache anders aus: Seit August 2009 ist das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft, und es verbietet Werbeanrufe, denen der Kunde nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Auch das Unterdrücken der Telefonnummer für Werbezwecke ist seither illegal.

Bundesnetzagentur und Verbraucherschutzzentralen gehen entsprechenden Beschwerden nach, doch die Erfolgsquote ist nicht besonders hoch. Petra von Rhein, Rechtsreferentin und Juristin in der Verbraucherschutzzentrale Bayern, sieht zwar einen leichten Rückgang der Werbeanrufe, registriert aber zugleich mehr Beschwerden wegen unterdrückter Rufnummern – und dagegen helfe auch kein Gesetz: „Wie will man gegen jemanden vorgehen, den man nicht kennt und dessen Adresse und Namen man nicht ausfindig machen kann?“


Dennoch müssen genervte Adressaten des Werbeterrors die Flinte nicht ins Korn werfen. CHIP Test & Kauf hat die besten Tipps und Tricks zusammengestellt, mit denen man gegen die Belästigungen vorbeugen kann. Ganz wichtig sei es, schreibt das Verbrauchermagazin, vorsichtig mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer umzugehen. Führe an der Preisgabe dieser Daten kein Weg vorbei, etwa bei Bestellungen, könne eine zweite E-Mail-Adresse helfen.
CHIP Test & Kauf: „Sie können zum Beispiel bei dem Internetdienst spamgourmet.com kostenlose ‚Wegwerf-Adressen’ abrufen. Ein ähnliches Modell gibt es übrigens auch fürs Telefon: Das Web-Angebot frank-geht-ran.de hält gratis eine Handynummer bereit, die Sie in entsprechende Formulare eintragen können.“ Will Sie ein Werber später anrufen, hört er eine automatische Ansage, die ihn ebenso höflich wie bestimmt abwimmelt.

Kommt dennoch ein unerwünschter Anrufer durch, empfiehlt CHIP Test & Kauf, alle verfügbaren Informationen über das Gespräch zu dokumentieren und der Bundesnetzagentur zu übermitteln. Deren Sprecher Cord Lüdemann erklärt gegenüber dem Verbrauchermagazin: „Der Erfolg der Ermittlungen hängt maßgeblich von der Güte und Qualität der Verbraucherbeschwerde ab. Je aussagekräftiger diese ist, desto eher besteht eine Handhabe, gegen die Werbeanrufe vorzugehen.“

Der komplette Artikel ist in der aktuellen CHIP Test & Kauf 03/2010 zu finden, die am 1. Februar in den Handel kommt.


CHIP Test & Kauf - Das Verbrauchermagazin für digitale Technik
Kompakt, verständlich, informativ: CHIP Test & Kauf ist der unverzichtbare Wegweiser durch die digitale Technikwelt. In über 20 Produktkategorien gibt das Magazin Kaufempfehlungen, nimmt neue Produkte, Trends und Dienstleistungen unter die Lupe. Dabei erklärt es mit der Kompetenz einer über 30-jährigen Marke, worauf es bei Kaufentscheidungen wirklich ankommt.


Diese und weitere Presseinformationen der CHIP Test & Kauf können Sie unter www.chip.de/media abrufen.


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Poccistr. 11
80336 München

Ihr Ansprechpartner:

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Tel.: 089/746 42 – 243
Fax: 089/746 42 – 274
E-Mail: ikuss[at]chip.de
www.chip.de

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