BvD unterstützt Initiativen für mehr Datenschutz und Interessenausgleich im Internet
Berlin, 02.12.2010, BITKOM zeigt mit der Selbstverpflichtung zu Geodatendiensten, dass es außerhalb staatlicher Vorgaben zum Datenschutz möglich ist, einen Datenschutzstandard für Verarbeitungsvorgänge zu formulieren und anzuerkennen. Der BvD unterstützt ausdrücklich solche Initiativen. "Wir wünschen uns bestimmte Datenschutzstandards, sei es durch Verfahrensbeschreibungen oder Selbstverpflichtungen, auch für andere Verarbeitungsvorgänge und für andere Branchen", sagte Marco Biewald, stellv. Vorstandsvorsitzender des BvD. "Man kann dann bei der Auslegung der oftmals abstrakten gesetzlichen Datenschutzbestimmungen auf die branchenüblichen Vorgaben verweisen und diese auch einfordern".
Ob die mit der Selbstverpflichtung beabsichtigte Wirkung im Bezug auf die Geodienste erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.
Eine einfache Widerspruchslösung ist ein guter Ansatz, jedoch stehen widerstreitende Interessen, in dem Fall Persönlichkeitsrecht und die so genannte "Panoramafreiheit" unversöhnlich gegenüber. Der Interessenausgleich gelingt nur mit wesentlich differenzierteren Regelungen. Hier sollte man stärker zwischen dem Widerspruch bezüglich Bildverbreitung eines Gebäudes, was je nach Bewohner und Eigentümer unterschiedlich ausfallen kann und dem Widerspruch bezüglich abgebildeter Personen und nicht öffentlich zugänglicher Bereiche (wie Blick in Höfe und offene Fenster) unterscheiden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Schaden nur verhindert werden kann, wenn der Widerspruch vor Veröffentlichung von Daten berücksichtigt wird. Dieser Lösungsansatz fehlt.
Datenverarbeiter können allerdings weiterhin die rechtlich nicht klar geregelten Geodienste anbieten, indem sie diese Verpflichtung nicht eingehen oder die Dienste vom Ausland aus anbieten. Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, einen Standard auf europäischer Ebene und darüber hinaus einzufordern.
Mit dem vom Bundesinnenminister vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz vor besonders schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht werden erste Anforderungen für datenschutzkritische Internetdienste gesetzestechnisch formuliert. Aus Sicht des BvD besteht hier dringender Handlungsbedarf, der über die genannte rote Linie hinaus geht.
Der Ansatz, die Vorgaben nicht am Verarbeitungvorgang bzw. Internetdienst, sondern am Grad der Persönlichkeitsrechtverletzung aufzuhängen, ist aus Sicht des BvD der richtige Ansatz.
Stärker in den Mittelpunkt gerückt werden sollten aber die Transparenz des jeweiligen Dienstes und die genauere Offenlegung von Zielen und Verarbeitungsvorgängen. Nur mit ausreichendem Hintergrundwissen können betroffene Personen abschätzen, was ein solcher Dienst für sie bedeutet.
Deshalb sollte auch fehlende oder falsche Transparenz deutlich sanktioniert werden.
Gefördert werden sollte mit dem Gesetz auch die Anonymisierung von Daten, als Alternative zur Datenerhebung und für den Interessenausgleich zwischen Datenverarbeiter und betroffener Person. In den Fällen der Standortdatenverarbeitung zeigt sich, dass die Identität der betroffenen Personen oft unerheblich ist, weil aus den Standortdaten andere teils sinnvolle Dienste generiert werden können (z.B. Staumeldungen). Deshalb sollten mit dem Gesetz Anonymisierungstechniken gefördert und verbindlich gemacht werden.
Ob die mit der Selbstverpflichtung beabsichtigte Wirkung im Bezug auf die Geodienste erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.
Eine einfache Widerspruchslösung ist ein guter Ansatz, jedoch stehen widerstreitende Interessen, in dem Fall Persönlichkeitsrecht und die so genannte "Panoramafreiheit" unversöhnlich gegenüber. Der Interessenausgleich gelingt nur mit wesentlich differenzierteren Regelungen. Hier sollte man stärker zwischen dem Widerspruch bezüglich Bildverbreitung eines Gebäudes, was je nach Bewohner und Eigentümer unterschiedlich ausfallen kann und dem Widerspruch bezüglich abgebildeter Personen und nicht öffentlich zugänglicher Bereiche (wie Blick in Höfe und offene Fenster) unterscheiden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Schaden nur verhindert werden kann, wenn der Widerspruch vor Veröffentlichung von Daten berücksichtigt wird. Dieser Lösungsansatz fehlt.
Datenverarbeiter können allerdings weiterhin die rechtlich nicht klar geregelten Geodienste anbieten, indem sie diese Verpflichtung nicht eingehen oder die Dienste vom Ausland aus anbieten. Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, einen Standard auf europäischer Ebene und darüber hinaus einzufordern.
Mit dem vom Bundesinnenminister vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz vor besonders schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht werden erste Anforderungen für datenschutzkritische Internetdienste gesetzestechnisch formuliert. Aus Sicht des BvD besteht hier dringender Handlungsbedarf, der über die genannte rote Linie hinaus geht.
Der Ansatz, die Vorgaben nicht am Verarbeitungvorgang bzw. Internetdienst, sondern am Grad der Persönlichkeitsrechtverletzung aufzuhängen, ist aus Sicht des BvD der richtige Ansatz.
Stärker in den Mittelpunkt gerückt werden sollten aber die Transparenz des jeweiligen Dienstes und die genauere Offenlegung von Zielen und Verarbeitungsvorgängen. Nur mit ausreichendem Hintergrundwissen können betroffene Personen abschätzen, was ein solcher Dienst für sie bedeutet.
Deshalb sollte auch fehlende oder falsche Transparenz deutlich sanktioniert werden.
Gefördert werden sollte mit dem Gesetz auch die Anonymisierung von Daten, als Alternative zur Datenerhebung und für den Interessenausgleich zwischen Datenverarbeiter und betroffener Person. In den Fällen der Standortdatenverarbeitung zeigt sich, dass die Identität der betroffenen Personen oft unerheblich ist, weil aus den Standortdaten andere teils sinnvolle Dienste generiert werden können (z.B. Staumeldungen). Deshalb sollten mit dem Gesetz Anonymisierungstechniken gefördert und verbindlich gemacht werden.