Bundesnetzagentur ermittelt Bedarf bei bisherigen GSM-Frequenzen
Die Bundesnetzagentur hat jetzt dazu aufgerufen, den jeweiligen Bedarf in den Frequenzbändern 900 MHz und 1800 MHz für die Zeit nach 2016 anzumelden. Dadurch soll festgestellt werden, ob und ggfs. in welchem Umfang die Frequenzen in beiden Bereichen knapp sind. Die Meldungen können bis zum 16. Januar 2012 eingereicht werden.
"Wir ermitteln jetzt den Bedarf, um den betroffenen Unternehmen rechtzeitig vor dem Ablauf der GSM-Zuteilungen im Dezember 2016 Planungssicherheit zu geben. Die Unternehmen und die interessierten Kreise können sich dadurch frühzeitig einbringen und den Prozess konstruktiv mitgestalten. Ich gehe davon aus, dass wir dieses Verfahren im Jahr 2013 abschließen und die neuen Nutzungsrechte erteilen werden", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur die Untersuchung der Frequenzverteilung abgeschlossen. Auch nach Auswertung der in der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen kommt die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis, dass der Wettbewerb im Mobilfunkmarkt nicht durch die Frequenzverteilung verzerrt ist. Die Voraussetzungen für eine Umverteilung bestehender Frequenznutzungsrechte - im Wege des Widerrufs und einer Neuzuteilung - sind daher nicht gegeben.
"Anders als in anderen europäischen Ländern verfügen alle Netzbetreiber über Frequenzen, die eine kostengünstige Grundversorgung ermöglichen. Auch die rapide ansteigende Nachfrage nach breitbandigem Datenverkehr in Ballungsräumen kann mit den Frequenzen abgedeckt werden", erklärte Kurth.
Nach einer mündlichen Verhandlung am 4. April 2011 hatte die Bundesnetzagentur am 6. Juli 2011 einen Konsultationsentwurf der Entscheidung veröffentlicht und zur Anhörung gestellt. In den eingegangenen Stellungnahmen der vier Mobilfunknetzbetreiber wurden keine neuen Argumente vorgetragen, so dass nun die abschließende Entscheidung getroffen werden konnte.
"Wir ermitteln jetzt den Bedarf, um den betroffenen Unternehmen rechtzeitig vor dem Ablauf der GSM-Zuteilungen im Dezember 2016 Planungssicherheit zu geben. Die Unternehmen und die interessierten Kreise können sich dadurch frühzeitig einbringen und den Prozess konstruktiv mitgestalten. Ich gehe davon aus, dass wir dieses Verfahren im Jahr 2013 abschließen und die neuen Nutzungsrechte erteilen werden", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur die Untersuchung der Frequenzverteilung abgeschlossen. Auch nach Auswertung der in der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen kommt die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis, dass der Wettbewerb im Mobilfunkmarkt nicht durch die Frequenzverteilung verzerrt ist. Die Voraussetzungen für eine Umverteilung bestehender Frequenznutzungsrechte - im Wege des Widerrufs und einer Neuzuteilung - sind daher nicht gegeben.
"Anders als in anderen europäischen Ländern verfügen alle Netzbetreiber über Frequenzen, die eine kostengünstige Grundversorgung ermöglichen. Auch die rapide ansteigende Nachfrage nach breitbandigem Datenverkehr in Ballungsräumen kann mit den Frequenzen abgedeckt werden", erklärte Kurth.
Nach einer mündlichen Verhandlung am 4. April 2011 hatte die Bundesnetzagentur am 6. Juli 2011 einen Konsultationsentwurf der Entscheidung veröffentlicht und zur Anhörung gestellt. In den eingegangenen Stellungnahmen der vier Mobilfunknetzbetreiber wurden keine neuen Argumente vorgetragen, so dass nun die abschließende Entscheidung getroffen werden konnte.