Bundeseinheitlicher Presseausweis vor dem Aus?
Berlin, 06.06.2007 Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) der Länder hat in ihrem heute veröffentlichten Beschluss vom 01.06.2007 die Verbände nochmals aufgefordert, sich auf ein einheitliches System zur Ausstellung eines bundeseinheitlichen Presseausweises zu verständigen.
Die IMK hält einen bundeseinheitlichen Presseausweis nach wie vor für wünschenswert und bedauert daher, dass sich die Verbände nicht auf ein einheitliches System einigen konnten. Sollten die Verhandlungen zwischen den Verbänden bis zum 31. Oktober zu keinem Ergebnis führen, behält sich die IMK vor, auf ihrer Herbstsitzung über eine Aufkündigung der Vereinbarung mit den bisher ausstellungsberechtigten Verbänden zu entscheiden.
Bereits am 13. Oktober 2006 hatte der Arbeitskreis I der Innenministerkonferenz festgestellt, dass neben den bisherigen vier ausstellungsberechtigten Verbänden DJV, dju, VDZ und BDZV acht weitere Verbände ausstellungsberechtigt sind, darunter auch der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV). Der Aufforderung durch die IMK, über eine einvernehmliche Lösung zur Ausstellung des bundeseinheitlichen Presseausweises gemeinsam zu verhandeln, sind die bisher ausstellungsberechtigten Verbände nicht nachgekommen. Dadurch unterlaufen sie nicht nur die Bestrebungen der Innenministerkonferenz, sondern auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das im Sommer 2004 das seit über 50 Jahren bestehende „Presseausweis-Monopol“ aufgelöst hatte.
„Sollten die bisher ausstellungsberechtigten Verbände ihre Verweigerungshaltung nicht aufgeben und weiterhin nicht mit den von der IMK ebenfalls als ausstellungsberechtigt anerkannten Verbänden verhandeln, gefährden sie dadurch das gesamte System des bundeseinheitlichen Presseausweises“, so Thomas Dreesen, Vorstandssprecher des DFJV.
Der Beschluss der IMK ist unter http://www.bundesrat.de/cln_051/DE/gremien-konf/fachministerkonf/imk/Sitzungen/07-06-01/07-06-01-beschluesse,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/07-06-01-beschluesse.pdf
einsehbar.
Über den DFJV
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) ist der Berufsverband für Journalisten, die sich auf ein Ressort oder ein Fach spezialisiert haben. Dabei versteht er sich zugleich als Sprachrohr, Anwalt, Berater und Dienstleister für Journalisten. So bietet er unter anderem Leistungen wie Beratung, Rechtsschutz, Networking und ein Auftrags- und Jobportal. Er veranstaltet den jährlichen Deutschen Fachjournalisten-Kongress, gibt die Publikation „Fachjournalist“ heraus und ist Initiator der Deutschen Fachjournalisten-Schule. Aufgrund der ausgeprägten Serviceorientierung und des breiten Angebotes verzeichnet der DFJV ein hohes Mitgliederwachstum und gehört zu den Verbänden mit der höchsten Mitgliederzufriedenheit in Deutschland.
Weitere Informationen unter www.DFJV.de.
Ansprechpartner:
Thomas Dreesen
Vorstandssprecher
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
Machnower Straße 27
14165 Berlin
Tel. 030 / 81 00 36 883
Sek. 030 / 81 00 36 880
Fax: 030 / 81 00 36 889
http://www.dfjv.de
AG Charlottenburg HRB 104390 B
Vorstand: Thomas Dreesen
Präsident: Prof. Dr. Siegfried Quandt
Aufsichtsratsvors.: Heinrich Ackermann
Die IMK hält einen bundeseinheitlichen Presseausweis nach wie vor für wünschenswert und bedauert daher, dass sich die Verbände nicht auf ein einheitliches System einigen konnten. Sollten die Verhandlungen zwischen den Verbänden bis zum 31. Oktober zu keinem Ergebnis führen, behält sich die IMK vor, auf ihrer Herbstsitzung über eine Aufkündigung der Vereinbarung mit den bisher ausstellungsberechtigten Verbänden zu entscheiden.
Bereits am 13. Oktober 2006 hatte der Arbeitskreis I der Innenministerkonferenz festgestellt, dass neben den bisherigen vier ausstellungsberechtigten Verbänden DJV, dju, VDZ und BDZV acht weitere Verbände ausstellungsberechtigt sind, darunter auch der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV). Der Aufforderung durch die IMK, über eine einvernehmliche Lösung zur Ausstellung des bundeseinheitlichen Presseausweises gemeinsam zu verhandeln, sind die bisher ausstellungsberechtigten Verbände nicht nachgekommen. Dadurch unterlaufen sie nicht nur die Bestrebungen der Innenministerkonferenz, sondern auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das im Sommer 2004 das seit über 50 Jahren bestehende „Presseausweis-Monopol“ aufgelöst hatte.
„Sollten die bisher ausstellungsberechtigten Verbände ihre Verweigerungshaltung nicht aufgeben und weiterhin nicht mit den von der IMK ebenfalls als ausstellungsberechtigt anerkannten Verbänden verhandeln, gefährden sie dadurch das gesamte System des bundeseinheitlichen Presseausweises“, so Thomas Dreesen, Vorstandssprecher des DFJV.
Der Beschluss der IMK ist unter http://www.bundesrat.de/cln_051/DE/gremien-konf/fachministerkonf/imk/Sitzungen/07-06-01/07-06-01-beschluesse,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/07-06-01-beschluesse.pdf
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