Breitbandstrategie der Bundesregierung
Berlin, 21.07.2010, Die Europäische Kommission hat vor kurzem eine Rahmenregelung der Bundesregierung genehmigt, wonach im Einklang mit dem Europäischen Beihilfenrecht der Aufbau von Hochleistungsnetzen in Gebieten mitfinanziert werden kann, in denen ein Ausbau solcher Netze durch den Markt nicht zu erwarten ist. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie konzipierte Rahmen erweitert die rechtlichen Spielräume insbesondere der Länder und Kommunen, da mit der Rahmenregelung nicht mehr jeder Einzelfall der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden muss.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Ich freue mich, dass durch die Genehmigung der Kommission mehr Flexibilität und Rechtssicherheit für die Förderung des Breitbandausbaus gerade durch die Kommunen in ländlichen Gebieten geschaffen wird. Das ist ein wesentlicher Schritt für den Ausbau von Hochleistungsnetzen in der Fläche - und damit für die Wettbewerbschancen am Wirtschaftsstandort Deutschland von zentraler Bedeutung."
Das europäische Beihilfenrecht regelt Art und Umfang der staatlichen Förderung von privaten Breitbandlösungen. Es sieht insbesondere den Nachrang der öffentlichen Förderung gegenüber marktwirtschaftlichen Lösungen vor, verlangt eine genaue Analyse des Bedarfs, die Berücksichtigung bestehender Ausbaupläne privater Anbieter und die Vergabe der Förderung in einem Ausschreibungsverfahren. Die jetzt genehmigte Regelung präzisiert diese Vorgaben für die Förderung in Deutschland.
Mit ihrer Breitbandstrategie strebt die Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als wichtige Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand an.
Grundsätzlich soll diese Versorgung von den Unternehmen hergestellt werden. Instrumente wie der Infrastrukturatlas und die Versteigerung der vorhandenen Funkfrequenzen ("Digitale Dividende") unterstützen diese Entwicklung. In Gebieten, in denen der Aufbau von Hochleistungsnetzen mit Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr durch den Markt nicht möglich ist, kann die Erschließung ausnahmsweise gefördert werden. Finanziell unterstützt die Bundesregierung solche Maßnahmen beispielsweise im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Die Länder und Kommunen können im Rahmen ihrer Möglichkeiten ebenfalls finanzielle Mittel bereitstellen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Ich freue mich, dass durch die Genehmigung der Kommission mehr Flexibilität und Rechtssicherheit für die Förderung des Breitbandausbaus gerade durch die Kommunen in ländlichen Gebieten geschaffen wird. Das ist ein wesentlicher Schritt für den Ausbau von Hochleistungsnetzen in der Fläche - und damit für die Wettbewerbschancen am Wirtschaftsstandort Deutschland von zentraler Bedeutung."
Das europäische Beihilfenrecht regelt Art und Umfang der staatlichen Förderung von privaten Breitbandlösungen. Es sieht insbesondere den Nachrang der öffentlichen Förderung gegenüber marktwirtschaftlichen Lösungen vor, verlangt eine genaue Analyse des Bedarfs, die Berücksichtigung bestehender Ausbaupläne privater Anbieter und die Vergabe der Förderung in einem Ausschreibungsverfahren. Die jetzt genehmigte Regelung präzisiert diese Vorgaben für die Förderung in Deutschland.
Mit ihrer Breitbandstrategie strebt die Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als wichtige Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand an.
Grundsätzlich soll diese Versorgung von den Unternehmen hergestellt werden. Instrumente wie der Infrastrukturatlas und die Versteigerung der vorhandenen Funkfrequenzen ("Digitale Dividende") unterstützen diese Entwicklung. In Gebieten, in denen der Aufbau von Hochleistungsnetzen mit Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr durch den Markt nicht möglich ist, kann die Erschließung ausnahmsweise gefördert werden. Finanziell unterstützt die Bundesregierung solche Maßnahmen beispielsweise im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Die Länder und Kommunen können im Rahmen ihrer Möglichkeiten ebenfalls finanzielle Mittel bereitstellen.