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BITKOM veröffentlicht Leitfaden zu Open Source Software

Rechtliche Grundlagen und Hinweise für die Nutzung und Weiterverwendung von frei verfügbarer Software
bitkom | 29.06.2006
Berlin, 29.06.2006 - Auch für die Nutzung und Weiterverwendung von frei verfügbarer Software - so genannter Open Source Software - gelten bestimmte Nutzungsbedingungen. Wenn Unternehmen diese missachten, riskieren sie juristische Konsequenzen: Bauen Unternehmen freie Software in ihre eigenen verkäuflichen Produkte ein, so kann beispielsweise die Folge sein, dass der Quellcode der neuen Software offen gelegt werden muss. In seinem neuem Leitfaden "Open Source Software - Rechtliche Grundlagen und Hinweise" gibt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) daher Tipps, wie Unternehmer frei verfügbare Software juristisch einwandfrei nutzen und weiterverwenden können. "Das Recht, freie Software zu nutzen, ist eben keine Befreiung von sämtlichen Pflichten", sagt BITKOM-Vizepräsident Heinz Paul Bonn. Der Leitfaden erklärt, wie Unternehmen klare Regeln für die Nutzung freier Software festlegen, vorhandene Verträge überprüfen und die Mitarbeiter im korrekten Umgang mit Open Source Software schulen können.

Unter http://www.bitkom.org/... kann der Leitfaden heruntergeladen werden.


Ansprechpartner:

Herr Marc Thylmann
E-Mail: m.thylmann@bitkom.org
Telefon: 030 / 275 76-111
Zuständigkeitsbereich: Pressesprecher/ Technologien u. Dienste


Herr Dr. Kai Kuhlmann
E-Mail: k.kuhlmann@bitkom.org
Telefon: +49/ 30/ 27576-131
Fax: +49/ 30/ 27576-139
Zuständigkeitsbereich: Ansprechpartner Datenschutz



Über BITKOM e.V.:
Der BITKOM vertritt mehr als 1.000 Unternehmen, davon 750 Direktmitglieder mit etwa 120 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Gerätehersteller, Anbieter von Software, IT-Services, Telekommunikationsdiensten und Content. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.

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