BITKOM fürchtet neue Hürden für Telefon-Dienste
Berlin, 6. Juli 2006
Dem Bundesrat liegen in seiner Sitzung am Freitag mehrere Vorschläge vor, die innovative Kommunikations-Dienste und Call-by-Call-Gespräche umständlicher machen würden. Darauf macht der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) aufmerksam. Zur Debatte steht ein Gesetzentwurf zum Telekommunikationsrecht. Er würde etwa Stau-Infos fürs Handy komplizierter machen. Der BITKOM appelliert an die Länder-Chefs, keine unnötigen Hürden für neue Dienste aufzubauen. "Der Regierungsentwurf gefährdet moderne Geschäftsmodelle - durch zu viele Auflagen und Verpflichtungen", sagt Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Nun hat sich der Agrarausschuss des Bundesrats in die Debatte eingeschaltet und will zum Ärger der Branche die schädlichen Vorschriften weiter ausdehnen. Rohleder: "Es gilt, überflüssige Vorgaben abzuspecken statt sie weiter zu verschärfen. Wir sollten die Kirche im Dorf lassen."
Bei dem "Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" geht es auch um den Kundenschutz. BITKOM befürchtet indes, dass die Kunden eher bevormundet als geschützt werden. So plant der Gesetzgeber Hürden beim Bezug von Premium-Kurznachrichten (SMS), die z.B. Sportnachrichten oder Stau-Infos aufs Handy liefern. Kosten die Services zwei Euro oder mehr, müsste der Kunde erst eine Zwischennachricht mit nochmaliger Preisangabe abwarten und diese bestätigen. Diese Pflicht will der Agrarausschuss des Bundesrats gar auf alle Datendienste erweitern - unabhängig vom Preis.
Auch telefonische Auskunftsdienste sind von den Plänen der Politiker betroffen. So sollen die Kosten für einen Anruf nicht nur deutlich in der Werbung angegeben, sondern vor bestimmten Gesprächen ab zwei Euro pro Minute nochmals angesagt werden müssen. Der Agrarausschuss des Bundesrats will die obligatorische Preiswarnung nun auf alle Telefonate ausdehnen - einschließlich der günstigen und beliebten Call-by-Call-Verbindungen. "Hier liegen die Minutenpreise teils weit unter einem Cent", sagt Rohleder. "Das Preisschild wäre oft teurer als die Ware."
Der BITKOM stört sich darüber hinaus an einem Vorschlag der Rechts- und Innenausschüsse der Länderkammer. Diese Ausschüsse wollen die so genannte Entschädigungsklausel im Telekommunikationsgesetz aufheben. Die Klausel verspricht den Unternehmen eine Kostenerstattung dafür, dass sie auf gerichtliche Anordnung den Telefonverkehr überwachen oder Verbindungsauskünfte zur Strafverfolgung geben. Die Kostenerstattung funktioniert bisher aber noch nicht, weil der Gesetzgeber erst konkrete Entschädigungssätze festsetzen muss. Das Verfahren zieht sich seit fast zwei Jahren hin. "Innere Sicherheit ist eine originäre Staatsaufgabe. Es darf nicht sein, dass de facto alle ehrlichen Telefonkunden zur Kasse gebeten werden, um der Polizei die Arbeit zu erleichtern", kritisiert Rohleder. Noch letzten Herbst hat der Bundesrat gefordert, endlich angemessene Entschädigungssätze zu verabschieden. "Wenn bestimmte Ausschüsse nun das genaue Gegenteil beschließen wollen", so Rohleder, "fördert das nicht eben das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik."
Ansprechpartner Presse
Christian Spahr
Pressesprecher Telekommunikation & Recht
+49. 30. 27576-112
Fax +49. 30. 27576-400
c.spahr@bitkom.org
Ansprechpartner Telekommunikationsrecht
Dr. Volker Kitz
Bereichsleiter Telekommunikations- und Medienpolitik
+49. 30. 27576-221
Fax +49. 30. 27576-222
v.kitz@bitkom.org
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.000 Unternehmen, davon 750 Direktmitglieder mit etwa 120 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Gerätehersteller, Anbieter von Software, IT-Services, Telekommunikationsdiensten und Content. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.
Dem Bundesrat liegen in seiner Sitzung am Freitag mehrere Vorschläge vor, die innovative Kommunikations-Dienste und Call-by-Call-Gespräche umständlicher machen würden. Darauf macht der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) aufmerksam. Zur Debatte steht ein Gesetzentwurf zum Telekommunikationsrecht. Er würde etwa Stau-Infos fürs Handy komplizierter machen. Der BITKOM appelliert an die Länder-Chefs, keine unnötigen Hürden für neue Dienste aufzubauen. "Der Regierungsentwurf gefährdet moderne Geschäftsmodelle - durch zu viele Auflagen und Verpflichtungen", sagt Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Nun hat sich der Agrarausschuss des Bundesrats in die Debatte eingeschaltet und will zum Ärger der Branche die schädlichen Vorschriften weiter ausdehnen. Rohleder: "Es gilt, überflüssige Vorgaben abzuspecken statt sie weiter zu verschärfen. Wir sollten die Kirche im Dorf lassen."
Bei dem "Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" geht es auch um den Kundenschutz. BITKOM befürchtet indes, dass die Kunden eher bevormundet als geschützt werden. So plant der Gesetzgeber Hürden beim Bezug von Premium-Kurznachrichten (SMS), die z.B. Sportnachrichten oder Stau-Infos aufs Handy liefern. Kosten die Services zwei Euro oder mehr, müsste der Kunde erst eine Zwischennachricht mit nochmaliger Preisangabe abwarten und diese bestätigen. Diese Pflicht will der Agrarausschuss des Bundesrats gar auf alle Datendienste erweitern - unabhängig vom Preis.
Auch telefonische Auskunftsdienste sind von den Plänen der Politiker betroffen. So sollen die Kosten für einen Anruf nicht nur deutlich in der Werbung angegeben, sondern vor bestimmten Gesprächen ab zwei Euro pro Minute nochmals angesagt werden müssen. Der Agrarausschuss des Bundesrats will die obligatorische Preiswarnung nun auf alle Telefonate ausdehnen - einschließlich der günstigen und beliebten Call-by-Call-Verbindungen. "Hier liegen die Minutenpreise teils weit unter einem Cent", sagt Rohleder. "Das Preisschild wäre oft teurer als die Ware."
Der BITKOM stört sich darüber hinaus an einem Vorschlag der Rechts- und Innenausschüsse der Länderkammer. Diese Ausschüsse wollen die so genannte Entschädigungsklausel im Telekommunikationsgesetz aufheben. Die Klausel verspricht den Unternehmen eine Kostenerstattung dafür, dass sie auf gerichtliche Anordnung den Telefonverkehr überwachen oder Verbindungsauskünfte zur Strafverfolgung geben. Die Kostenerstattung funktioniert bisher aber noch nicht, weil der Gesetzgeber erst konkrete Entschädigungssätze festsetzen muss. Das Verfahren zieht sich seit fast zwei Jahren hin. "Innere Sicherheit ist eine originäre Staatsaufgabe. Es darf nicht sein, dass de facto alle ehrlichen Telefonkunden zur Kasse gebeten werden, um der Polizei die Arbeit zu erleichtern", kritisiert Rohleder. Noch letzten Herbst hat der Bundesrat gefordert, endlich angemessene Entschädigungssätze zu verabschieden. "Wenn bestimmte Ausschüsse nun das genaue Gegenteil beschließen wollen", so Rohleder, "fördert das nicht eben das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik."
Ansprechpartner Presse
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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.000 Unternehmen, davon 750 Direktmitglieder mit etwa 120 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Gerätehersteller, Anbieter von Software, IT-Services, Telekommunikationsdiensten und Content. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.