print logo

BITKOM begrüßt Urteil gegen Glücksspiel-Monopol

Europäischer Gerichtshof: Regelung unvereinbar mit EU-Recht. Deutschland behindert zu Unrecht private Anbieter im Internet
bitkom | 08.09.2010
Berlin, 8. September 2010 - Der Hightech-Verband BITKOM hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum staatlichen deutschen Glücksspiel-Monopol begrüßt. „Gerade im Internet ist ein Verbot privater Anbieter nicht länger haltbar“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Das EU-Gericht hat heute das deutsche Glücksspiel-Monopol für unrechtmäßig erklärt. „Jetzt gibt es eine Chance, klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt in Deutschland festzulegen – inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention“, kommentiert Scheer. Auch viele deutsche Verwaltungsgerichte halten das staatliche Monopol in der Bundesrepublik für europarechtswidrig.



Der seit 2008 geltende Glücksspiel-Staatsvertrag untersagt deutschen Unternehmen, Lotto und Sportwetten im Internet anzubieten. „Die deutschen Bundesländer zementieren aus finanziellen Gründen ihr altes Lotto-Monopol“, so Scheer. Wegen des deutschen Verbots von Online-Wetten betreibt die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Die Regelung ist nach Ansicht von BITKOM auch in sich widersprüchlich: So dürfen deutsche Firmen zwar stationäre Automatenspiele oder Online-Pferdewetten anbieten, aber keine anderen Internet-Sportwetten.



Erste Anbieter sind dadurch bereits vom Markt verdrängt worden. Der BITKOM fordert seit langem von den dafür zuständigen Landesregierungen, auf diesen deutschen Sonderweg zu verzichten: „In der digitalen Welt hat das Glücksspiel-Monopol ausgedient“, erklärt Scheer. „Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Firmen in Deutschland ansiedeln.“ Der Hightech-Verband fürchtet eine schädliche Signalwirkung für Start-ups im Internet. „Wenn wir solchen Anbietern in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik eben im Ausland“, so BITKOM-Präsident Scheer. Andere EU-Länder wie Frankreich, Italien und Dänemark haben bereits entschieden, den Markt für private Anbieter zu öffnen. Scheer: „Statt die Kunden de facto zu ausländischen Anbietern zu treiben, sollten die Länder endlich vernünftige und praxisnahe Regeln für den deutschen Markt aufstellen.“ In diesem Rahmen sei auch die Prävention gegen Spielsucht bedeutend leichter zu bewerkstelligen.



Rund zwei Millionen Deutsche nehmen an Online-Glücksspielen und -Wetten teil, darunter 1,7 Millionen Männer und 0,3 Millionen Frauen. Das geht aus einer Erhebung von Forsa und BITKOM hervor. Internet-Lotto ist bei Frauen etwas populärer, während Poker und Sportwetten stärker von Männern genutzt werden. So nehmen 64 Prozent aller Online-Spielerinnen an Lotto-Angeboten teil – gegenüber 57 Prozent der männlichen Teilnehmer. 28 Prozent der männlichen Web-Glücksspieler beteiligen sich an Poker-Runden, aber nur 9 Prozent der Frauen. Ähnlich sieht der Geschlechter-Unterschied bei Sportwetten aus – 23 gegenüber 8 Prozent.



Ansprechpartner

Christian Spahr
Pressesprecher
Telekommunikation & Recht
Tel. +49. 30. 27576-112
Fax +49. 30. 27576-400
c.spahr@bitkom.org

Dr. Guido Brinkel Bereichsleiter
Medienpolitik
Tel. +49. 30. 27576-221
Fax +49. 30. 27576-400
g.brinkel@bitkom.org



Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.300 Unternehmen, davon 950 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.
Über bitkom

bitkom ist das Sprachrohr der IT-, Telekommunikations und Neue-Medien-Branche. Er vertritt mehr als 1.000 Unternehmen, davon 750 Direktmitglieder.