Besserer Haftpflichtschutz für freie Journalisten
Die DJV-Verlags- und Service-GmbH bietet ab sofort verbesserte Konditionen für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung an. In Zusammenarbeit mit dem Anbieter R+V-Versicherung konnte der Rahmenvertrag für DJV-Mitglieder neu berechnet werden. So konnte der Beitrag um 15 Prozent abgesenkt werden, der Geltungsbereich wurde auf weltweiten Versicherungsschutz ausgedehnt. Existenzgründern wird gegen Nachweis in den ersten zwei Jahren zudem ein Beitragsnachlass von 25 Prozent eingeräumt. Auch die nebenberufliche Tätigkeit ist nunmehr eindeutig mitversichert. Die neuen Konditionen gelten selbstverständlich auch für bereits bestehende Verträge. Altverträge werden zu den nächsten Fälligkeitsterminen entsprechend umgestellt.
"Der Absicherung von Haftungsrisiken sollten vor allem freie Journalisten höchste Priorität einräumen", rät Wolfgang Bickelmann, Geschäftsführer der DJV-Verlags- und Service-GmbH. "Ein Haftpflichtschaden kann im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen." Die Vermögensschadenshaftpflicht deckt das ureigenste journalistische Haftungsrisiko. Werden beispielsweise durch ein Foto oder einen Artikel Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder gar Urheberrechte verletzt, muss diese Versicherung einspringen. Bereits seit 1994 hält die DJV-V&S deshalb einen entsprechenden Rahmenvertrag mit entsprechenden Sonderkonditionen für seine Mitglieder vor. Die Bedingungen wurden im Laufe der vergangenen Jahre ständig verbessert. So wurden beispielsweise die Selbstbeteiligung gesenkt und der Gebührenselbstbehalt gestrichen - ohne höhere Versicherungsbeiträge.
DJV-Mitgliedern steht im Versicherungsportal der DJV-V&S unter http://vs.djv.de das komplette Infopaket samt Antragsunterlagen zur Verfügung.
Verantwortlich: Wolfgang Bickelmann
"Der Absicherung von Haftungsrisiken sollten vor allem freie Journalisten höchste Priorität einräumen", rät Wolfgang Bickelmann, Geschäftsführer der DJV-Verlags- und Service-GmbH. "Ein Haftpflichtschaden kann im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen." Die Vermögensschadenshaftpflicht deckt das ureigenste journalistische Haftungsrisiko. Werden beispielsweise durch ein Foto oder einen Artikel Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder gar Urheberrechte verletzt, muss diese Versicherung einspringen. Bereits seit 1994 hält die DJV-V&S deshalb einen entsprechenden Rahmenvertrag mit entsprechenden Sonderkonditionen für seine Mitglieder vor. Die Bedingungen wurden im Laufe der vergangenen Jahre ständig verbessert. So wurden beispielsweise die Selbstbeteiligung gesenkt und der Gebührenselbstbehalt gestrichen - ohne höhere Versicherungsbeiträge.
DJV-Mitgliedern steht im Versicherungsportal der DJV-V&S unter http://vs.djv.de das komplette Infopaket samt Antragsunterlagen zur Verfügung.
Verantwortlich: Wolfgang Bickelmann