Berliner Zeitung: Pyrrhussieg für Depenbrock
Berlin, 2.07.2008 - Die heutige Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin zugunsten des Chefredakteurs der Berliner Zeitung bedeutet aus Sicht der Gewerkschaften DJV und dju in ver.di keinen Durchbruch für Josef Depenbrock. "Für Herrn Depenbrock kann dies zu einem Pyrrhussieg werden", erklärte der Mecom-Beauftragte bei ver.di, Martin Dieckmann. In Montgomerys Mecom-Gruppe, zu der der Berliner Verlag gehört, ständen Auseinandersetzungen bevor, die Depenbrocks Position erschüttern könnten. Es sei bedauerlich, dass die Arbeitsrichter keine Einwände gegen Depenbrocks Doppelfunktion als Chefredakteur und Verlagsgeschäftsführer gehabt hätten. "Auf Dauer sind die beiden Positionen ohne Beschädigung der publizistischen Unabhängigkeit nicht miteinander vereinbar", ergänzte der DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Dies zeige sich an dem angestrebten Personalabbau auch bei der Berliner Zeitung. Depenbrock werde mit seinem Ziel der Renditesteigerung auf den Widerstand von Beschäftigten und Gewerkschaften treffen.
Der Redaktionsausschuss der Berliner Zeitung hatte mit Unterstützung der Gewerkschaften DJV und dju in ver.di vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen die Doppelfunktion Depenbrocks geklagt, weil er damit gegen das Redaktionsstatut der Berliner Zeitung verstoße. Diese Klage wurde heute abgewiesen. "Trotz des heutigen Urteils darf es nicht zu einer Vermischung von Verlag und Redaktion bei deutschen Medien kommen", erklärte Dieckmann. Nur die strikte Trennung von kaufmännischen und journalistischen Funktionen garantiere die Glaubwürdigkeit der Medien und damit ihre Bedeutung für Staat und Gesellschaft.
"Depenbrock und der hinter ihm stehende Investor David Montgomery sind auf dem besten Weg, ihre Zeitungen zu ruinieren", sagte Konken.
DJV und dju forderten die Beschäftigten der BVZ Deutsche Mediengruppe auf, sich gemeinsam mit ihren Gewerkschaften gegen Depenbrocks Geschäftspolitik zu stellen.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Der Redaktionsausschuss der Berliner Zeitung hatte mit Unterstützung der Gewerkschaften DJV und dju in ver.di vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen die Doppelfunktion Depenbrocks geklagt, weil er damit gegen das Redaktionsstatut der Berliner Zeitung verstoße. Diese Klage wurde heute abgewiesen. "Trotz des heutigen Urteils darf es nicht zu einer Vermischung von Verlag und Redaktion bei deutschen Medien kommen", erklärte Dieckmann. Nur die strikte Trennung von kaufmännischen und journalistischen Funktionen garantiere die Glaubwürdigkeit der Medien und damit ihre Bedeutung für Staat und Gesellschaft.
"Depenbrock und der hinter ihm stehende Investor David Montgomery sind auf dem besten Weg, ihre Zeitungen zu ruinieren", sagte Konken.
DJV und dju forderten die Beschäftigten der BVZ Deutsche Mediengruppe auf, sich gemeinsam mit ihren Gewerkschaften gegen Depenbrocks Geschäftspolitik zu stellen.
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