Anwenderverband DVPT begrüßt Start von Online-Brief trotz anfänglicher Nachteile
(Offenbach) - Das Projekt Bürgerportale als Teil des E-Government-Programm 2.0 gilt als wichtiger Bereich des Regierungsplans für "Ein Bürgerfreundliches Deutschland".
Allerdings hat es der Bundestag bis heute nicht geschafft, das Gesetz zur deutschlandweiten Einführung der "DE-Mail" (Drucksache 174/09) oder vergleichbarer elektronischer Lösungen wie etwa "Online-Brief" oder "regify-mail" zu verabschieden.
Bisher bietet nur die sog. amtliche Zustellung für einen Tarif von ca. 3 Euro den rechtssicheren Nachweis, dass ein Brief mit seinem Inhalt den Empfänger erreicht hat. Auch der eingeschriebene Brief mit Rückschein bietet keine absolute Sicherheit, weil er nur die Übergabe des Umschlags, jedoch nicht dessen Inhalt bestätigen kann. Zwar ist bislang ein elektronischer Versand auch mit der sog. qualifizierten Signatur möglich, diese konnte sich jedoch in den vergangenen 10 Jahren wegen seiner Kompliziertheit keinen nennenswerten Marktanteil erobern.
Mit dem Start des "Online-Brief" der Deutschen Post AG wird nun der Tatsache Rechnung getragen, dass der bisherige Standardbrief im täglichen Aufkommen von bislang 72 Mio. Sendungen auf unter 70 Mio. abgerutscht ist.
Der Online-Brief ist die richtige Antwort auf die wachsende Zahl der Internet Nutzer. Er ist zum einen wegen seiner Einspareffekte und Zustellgeschwindigkeit wichtig, zum anderen bietet er wegen seiner sicheren verschlüsselten Übertragungswege im Vergleich zur einfachen E-Mail die erforderliche belastbare Rechts- und Revisionssicherheit.
Zur Einhaltung des Briefgeheimnisses trägt auch die verpflichtende Zertifizierung möglicher Diensteanbieter (Provider) bei. Der Online-Brief trägt sowohl der Tatsache Rechnung, dass bei einer jährlichen Umzugsquote von mehr als zehn Prozent in Deutschland eine beständige Postanschrift vorhanden ist, als auch dass der Empfänger von überallher Zugang zu seinem Briefeingang hat. Durch die namentliche Registrierung (Personalausweis) hat der Empfänger schließlich den Vorteil, dass er keinen Spam-Müll über diese Plattform erhält. Durch die Änderung der Zustellverordnung hat der Nutzer allerdings auch die Informationspflicht über sein Postfach. Damit ist klar; der Online-Brief gilt als zugestellt.
Deutschland als Exportnation geht mit seinen auf der Basis der vom Bundesinnenministerium initiierten DE-Mail mit der rechtssicheren elektronischen Post voran, obwohl es noch keinen europäischen Standard gibt. So gibt es z.B. derzeit weder in Frankreich noch in England ähnliche Vorhaben. Dem Vernehmen nach gibt es jedoch schon Absprachen gemeinsamer europäischer Vorgaben. Die vorläufige Aussetzung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung weist im Übrigen auf ein bislang ungelöstes Problem hin, wonach Rechtsanwälten, Krankenversicherungen und Anderen nach § 203 StGB die Herausgabe von Kundendaten untersagt ist.
Die breite Akzeptanz steht und fällt jedoch nach Ansicht von Elmar Müller, Vorstand des Deutschen Verbandes für Post Informationstechnologie und Telekommunikation e.V., vermutlich mit dem Preis, der im Höchstfall ein Drittel des bisherigen Standardbriefes von 55 Cent betragen darf. Aussagen, wonach der rechtssichere Internetbrief in ca. 20 Jahren ca. 50 Prozent des heutigen Standardbriefes (ohne adressierten Werbebrief) ersetzen wird, hält der DVPT für realistisch, sofern skandalöse Datenschutzverletzungen ausbleiben.
Quelle/Kontaktadresse:
DVPT Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V.
Pressestelle
Aliceplatz 10, 63065 Offenbach
Telefon: (069) 8297220, Telefax: (069) 82972226
eMail: kontakt@dvpt.de
Internet: http://www.dvpt.de
Allerdings hat es der Bundestag bis heute nicht geschafft, das Gesetz zur deutschlandweiten Einführung der "DE-Mail" (Drucksache 174/09) oder vergleichbarer elektronischer Lösungen wie etwa "Online-Brief" oder "regify-mail" zu verabschieden.
Bisher bietet nur die sog. amtliche Zustellung für einen Tarif von ca. 3 Euro den rechtssicheren Nachweis, dass ein Brief mit seinem Inhalt den Empfänger erreicht hat. Auch der eingeschriebene Brief mit Rückschein bietet keine absolute Sicherheit, weil er nur die Übergabe des Umschlags, jedoch nicht dessen Inhalt bestätigen kann. Zwar ist bislang ein elektronischer Versand auch mit der sog. qualifizierten Signatur möglich, diese konnte sich jedoch in den vergangenen 10 Jahren wegen seiner Kompliziertheit keinen nennenswerten Marktanteil erobern.
Mit dem Start des "Online-Brief" der Deutschen Post AG wird nun der Tatsache Rechnung getragen, dass der bisherige Standardbrief im täglichen Aufkommen von bislang 72 Mio. Sendungen auf unter 70 Mio. abgerutscht ist.
Der Online-Brief ist die richtige Antwort auf die wachsende Zahl der Internet Nutzer. Er ist zum einen wegen seiner Einspareffekte und Zustellgeschwindigkeit wichtig, zum anderen bietet er wegen seiner sicheren verschlüsselten Übertragungswege im Vergleich zur einfachen E-Mail die erforderliche belastbare Rechts- und Revisionssicherheit.
Zur Einhaltung des Briefgeheimnisses trägt auch die verpflichtende Zertifizierung möglicher Diensteanbieter (Provider) bei. Der Online-Brief trägt sowohl der Tatsache Rechnung, dass bei einer jährlichen Umzugsquote von mehr als zehn Prozent in Deutschland eine beständige Postanschrift vorhanden ist, als auch dass der Empfänger von überallher Zugang zu seinem Briefeingang hat. Durch die namentliche Registrierung (Personalausweis) hat der Empfänger schließlich den Vorteil, dass er keinen Spam-Müll über diese Plattform erhält. Durch die Änderung der Zustellverordnung hat der Nutzer allerdings auch die Informationspflicht über sein Postfach. Damit ist klar; der Online-Brief gilt als zugestellt.
Deutschland als Exportnation geht mit seinen auf der Basis der vom Bundesinnenministerium initiierten DE-Mail mit der rechtssicheren elektronischen Post voran, obwohl es noch keinen europäischen Standard gibt. So gibt es z.B. derzeit weder in Frankreich noch in England ähnliche Vorhaben. Dem Vernehmen nach gibt es jedoch schon Absprachen gemeinsamer europäischer Vorgaben. Die vorläufige Aussetzung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung weist im Übrigen auf ein bislang ungelöstes Problem hin, wonach Rechtsanwälten, Krankenversicherungen und Anderen nach § 203 StGB die Herausgabe von Kundendaten untersagt ist.
Die breite Akzeptanz steht und fällt jedoch nach Ansicht von Elmar Müller, Vorstand des Deutschen Verbandes für Post Informationstechnologie und Telekommunikation e.V., vermutlich mit dem Preis, der im Höchstfall ein Drittel des bisherigen Standardbriefes von 55 Cent betragen darf. Aussagen, wonach der rechtssichere Internetbrief in ca. 20 Jahren ca. 50 Prozent des heutigen Standardbriefes (ohne adressierten Werbebrief) ersetzen wird, hält der DVPT für realistisch, sofern skandalöse Datenschutzverletzungen ausbleiben.
Quelle/Kontaktadresse:
DVPT Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V.
Pressestelle
Aliceplatz 10, 63065 Offenbach
Telefon: (069) 8297220, Telefax: (069) 82972226
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