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Ab 2006 verschärfte Besteuerung für Privatnutzung des Betriebs-Pkw

Am 17.3.2006 hat der Bundestag das "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" verabschiedet
marketing-BÖRSE | 22.03.2006
Pressemitteilung von: Steuerrat24
Am 17.3.2006 hat der Bundestag das "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" verabschiedet. Die härteste Nuss in diesem Gesetz ist eine höhere Besteuerung der Privatnutzung des Betriebs-Pkw, wenn der Wagen zu weniger als 50% für betriebliche Zwecke genutzt wird.

Freiberufler und kleine Selbstständige, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, können seit letztem Jahr ihr Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuordnen und sämtliche Kosten absetzen, auch wenn sie dieses weniger als 50 % für betriebliche Zwecke nutzen. Die Privatnutzung müssen sie dafür versteuern, wobei die 1 %-Pauschalmethode sehr beliebt und bei geringer betrieblicher Nutzung sehr vorteilhaft ist. Doch damit ist es jetzt leider vorbei.

Ab 2006 ist die Versteuerung der Privatnutzung nach der 1 %-Pauschalmethode nicht mehr zulässig für Betriebs-Pkw, die zu weniger als 50 % betrieblich genutzt werden. Das Fahrzeug kann zwar weiterhin dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden, doch die Privatnutzung ist künftig mit dem sog. Teilwert zu ermitteln und folglich mit den anteiligen tatsächlichen Kosten zu versteuern. Dies soll sowohl für Einnahmen-Überschussrechner als auch für bilanzierende Unternehmer gelten.

Mehr Infos zur "Verschärften Besteuerung für Privatnutzung des Betriebs-Pkw" bietet das Internetportal www.Steuerrat24.de in der Rubrik "Steueränderungen 2006".

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