25 Jahre Künstlersozialkasse sind Grund zum Feiern
Berlin, 6.05.2008 - Das 25-jährige Jubiläum der Künstlersozialkasse (KSK) am heutigen Dienstag ist aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes ein Grund zum Feiern für alle freien Journalistinnen und Journalisten. Die Künstlersozialversicherung trägt nach Ansicht des DJV wesentlich zur sozialen Absicherung freier Journalisten und Fotografen
bei. "Ohne die KSK wären Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für viele Freie unerschwinglich", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Sie ist daher für freie Journalisten unverzichtbar." Die Einführung der Künstlersozialversicherung durch den Gesetzgeber vor 25 Jahren habe die damals wachsende Bedeutung der freien künstlerischen Tätigkeit gewürdigt.
Eine klare Absage erteilte Konken vereinzelten Bestrebungen aus Teilen der Wirtschaft, die Künstlersozialversicherung einzuschränken oder gar abzuschaffen. "Es ist sowohl gerecht als auch notwendig, dass die Auftraggeber künstlerischer Leistungen ihren Anteil an die KSK abführen - so wie die Versicherten es auch tun."
Die Künstlersozialversicherung wurde 1983 durch ein Bundesgesetz eingeführt. Die Mitgliedschaft in der KSK ist für hauptberuflich tätige freie
Journalistinnen und Journalisten Pflicht. Sie zahlen für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung den üblichen Arbeitnehmeranteil, der sich an ihrem Einkommen orientiert.
bei. "Ohne die KSK wären Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für viele Freie unerschwinglich", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Sie ist daher für freie Journalisten unverzichtbar." Die Einführung der Künstlersozialversicherung durch den Gesetzgeber vor 25 Jahren habe die damals wachsende Bedeutung der freien künstlerischen Tätigkeit gewürdigt.
Eine klare Absage erteilte Konken vereinzelten Bestrebungen aus Teilen der Wirtschaft, die Künstlersozialversicherung einzuschränken oder gar abzuschaffen. "Es ist sowohl gerecht als auch notwendig, dass die Auftraggeber künstlerischer Leistungen ihren Anteil an die KSK abführen - so wie die Versicherten es auch tun."
Die Künstlersozialversicherung wurde 1983 durch ein Bundesgesetz eingeführt. Die Mitgliedschaft in der KSK ist für hauptberuflich tätige freie
Journalistinnen und Journalisten Pflicht. Sie zahlen für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung den üblichen Arbeitnehmeranteil, der sich an ihrem Einkommen orientiert.