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Unternehmensinsolvenzen 2022: Nur geringer Anstieg

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2022 ist im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gestiegen.
Unternehmensinsolvenzen 2022: Nur geringer Anstieg © freepik
 

Trotz großer Befürchtungen ist eine Insolvenzwelle weiterhin ausgeblieben. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter erwartet auch für 2023 nur einen moderaten Anstieg der Unternehmensinsolvenzen.

Das Statistische Bundesamt* hat heute die endgültige Zahl der Unternehmensinsolvenzen für das Jahr 2022 und die Entwicklung für den zurückliegenden Monat Februar veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der beantragen Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 4,3 Prozent gestiegen. Damit liegen die Zahlen immer noch um mehr als 20 Prozent unter dem Vorkrisenniveau (2019: 18.749, 2022: 14.590). Nach vorläufigen Angaben sind die beantragen Unternehmensinsolvenzen im Februar 2023 um 10,8 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen, nachdem sie im Januar noch um 3,2 Prozent gegenüber dem Dezember 2022 gesunken waren.

Das Jahr 2022 war gekennzeichnet durch den Ukrainekrieg und seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Verbraucher. Noch vielfach von den Verwerfungen der Coronapandemie und deren Folgen betroffen, sahen sich viele Unternehmen nun nahtlos der nächsten Krise ausgesetzt. Gepaart mit einem zurückgehenden Konsumverhalten der Verbraucher und nach wie vor bestehender Lieferengpässe brachten deutlich steigende Preise, insbesondere für Energie und Rohstoffe, viele Unternehmen an ihre Leistungsgrenze.

„Wie bereits in der Coronapandemie beschleunigten in einigen Branchen auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekriegs den allgemeinen Veränderungsprozess in spürbarer Weise. Gerade der Einzelhandel mit der erneuten Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof ist hierfür ein deutliches Beispiel“, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).

In Anbetracht dramatischer Szenarien der Energieversorgung und ihrer Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaftsleistung reagierte die Bundesregierung erneut mit umfassenden Hilfsmaßnahmen. Entgegen vielfach geäußerten Befürchtungen führte bereits die Ankündigung zusätzlicher Staatshilfen zu einer Entspannung auf dem Energiemarkt und damit zu einem nur überschaubaren Anstieg der Unternehmensinsolvenzen.

„Trotz hohem Zinsniveau, dem immer noch andauernden Ukrainekrieg und der Verunsicherung in der Finanzwirtschaft erwarten wir für 2023 allenfalls einen moderaten Anstieg der Unternehmensinsolvenzen. Für einzelne Branchen, wie etwa der Baubranche, werden die Insolvenzrisiken allerdings allein schon aufgrund des Zinsanstiegs deutlich größer ausfallen“, so Niering.

Neben der Belastung auf dem Immobilienmarkt werden Branchen wie der Einzelhandel auch im Jahr 2023 besonders mit dem Strukturwandel zu kämpfen haben. Auch Klinik- und Pflegeeinrichtungen werden die besonderen Belastungen im Gesundheitssystem gerade in Hinblick auf die bestehenden Planungsunsicherheiten zu spüren bekommen.

„Erfreulich ist der weiterhin robuste Arbeitsmarkt. Aufgrund des allgemeinen Arbeitskräftemangels müssen von einem insolvenzbedingten Arbeitsplatzverlust betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit keiner langfristigen oder gar dauerhaften Arbeitslosigkeit rechnen,“ so der VID-Vorsitzende.

 

 

Quellen:

* 10,8 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Februar 2023 als im Vormonat (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/03/PD23_109_52411.html)

** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen in der Coronakrise (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/März 2023, Grafik kostenfrei nutzbar

Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.