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Bitkom zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht, wie der EuGH am Dienstag geurteilt hat.
bitkom | 20.09.2022
Bitkom zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung © Freepik
 

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht, wie der EuGH am Dienstag geurteilt hat. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder

„Mit seinem heutigen Urteil beerdigt der EuGH faktisch die Vorratsdatenspeicherung. Es macht keinen Sinn, sich weiterhin an diesem Instrument der anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten abzuarbeiten. Die Politik ist aufgefordert, andere und zwar gesetzeskonforme Möglichkeiten der digitalen Forensik zu nutzen.“

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