Große regionale Unterschiede bei der Insolvenzhäufigkeit
Mit Blick auf die Betroffenheit von Unternehmensinsolvenzen sind die einzelnen Bundesländer bisher unterschiedlich durch die Corona-Pandemie gekommen. Im Jahr 2020 war Bremen mit monatsdurchschnittlich 8,3 beantragten Unternehmensinsolvenzen pro 10 000 Unternehmen mit Abstand am stärksten betroffen. Zudem war Bremen das einzige Bundesland, in dem im Corona-Jahr 2020 mehr Unternehmensinsolvenzen beantragt wurden als 2019, bevor Corona-Sonderregelungen wie die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Kraft getreten waren (6,9). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der bundesweite Durchschnitt der Insolvenzhäufigkeit für das Jahr 2020 bei 4,0, das heißt von 10 000 Unternehmen wurden durchschnittlich im Monat 4 Unternehmen insolvent. Im Jahr 2019, also vor der Corona-Pandemie, waren es 4,8 Unternehmen. Dieser Indikator setzt die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren in Beziehung zur Zahl der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, sodass ein regionaler Vergleich möglich ist.
Berlin war mit 6,1 Unternehmensinsolvenzen pro 10 000 Unternehmen am zweitstärksten betroffen. Auch im Jahr 2019, noch vor der Corona-Pandemie, lag die Insolvenzhäufigkeit in den beiden Stadtstaaten Bremen und Berlin zusammen mit dem Saarland mit jeweils 6,9 am höchsten. Nordrhein-Westfalen war 2020 das Flächenland mit dem höchsten Wert (5,4), wohingegen in Thüringen die Insolvenzhäufigkeit mit einem Wert von 2,5 weniger als ein Drittel des Bremer Werts betrug.
Einen Eindruck vom Insolvenzgeschehen am aktuellen Rand vermittelt der Blick auf die beantragten Regelinsolvenzen pro 10 000 Unternehmen je Bundesland. Diese Zahlen liegen aktuell für den August 2021 vor. Demnach sind Bremen mit 15,1 und Sachsen mit 9,7 am stärksten betroffen. Thüringen steht mit einem Wert von 5,4 hier auf dem drittletzten Platz. Die geringste Insolvenzhäufigkeit im August 2021 weist das Saarland mit 4,1 beantragten Regelinsolvenzverfahren pro 10 000 Unternehmen auf.
Das Insolvenzgeschehen war in den Jahren 2020 und 2021 infolge der Corona-Pandemie von Sonderregelungen geprägt: So war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen von Anfang März bis Ende 2020 ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiter für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Insolvenzantragspflicht erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. Es ist davon auszugehen, dass die staatlichen Konjunkturhilfen für die Unternehmen sowie die erst ab Mai 2021 wieder durchweg geltende Insolvenzantragspflicht zu den niedrigen Insolvenzzahlen im Jahr 2020 beigetragen haben.
Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:
Die Insolvenzantragspflicht erfasst nicht Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen. Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.
Methodische Hinweise:
Die vorläufigen monatlichen Angaben, hier für August 2021, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie können durch Dubletten und andere Qualitätsbeschränkungen betroffen sein und stellen daher vorläufige Angaben dar. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Entwicklung der beantragten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland während der Corona- Krise monatlich auf der Corona-Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/10/PD21_464_52411.html